Studentenjobs: Regeln und Tipps

Wolff von Rechenberg
Das Wichtigste in Kürze
  • Für Studierende fallen keine SV-Beiträge an.
  • Studentenjobs sind nur für ordentlich eingeschriebene Studierende.
  • Studierende dürfen nebenher nur bis zu 20 Stunden jobben.

Jobben neben dem Studium? Das ist für viele Studierende Realität. Einige Regeln für Studentenjobs sollten Studenten und Unternehmen allerdings kennen und befolgen.

Studentenjobs sind eine bequeme Angelegenheit, für Studierende wie für Unternehmen. Der Arbeitgeber muss keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen, selbst wenn er den Studierenden über die Grenzen eines Minijobs hinaus beschäftigt. Das Lohnbüro muss lediglich die Beiträge zur Rentenversicherung sowie gegebenenfalls die Lohnsteuer ausrechnen und abziehen. Studierende freuen sich über Brutto gleich Netto. Denn Einkünfte bis 10.908 steuerfrei (2022: 9.984) Euro steuerfrei. 


Voraussetzung: Ordentliches Studium 

Auch wer regelmäßig oder langfristig nebenher jobbt, muss "hauptberuflich" Student bleiben. Studierende müssen an einer Hochschule oder Fachhochschule ordentlich eingeschrieben sein. Gasthörerstatus genügt nicht. Außerdem gelten für Studierende strenge Regeln für die Arbeitsbelastung: Um seinen Status nicht zu verlieren, arbeiten Studierende höchstens 
  • 20 Stunden in der Woche, wobei die Stunden verteilt werden können, oder 
  • Vollzeit ausschließlich während der Semesterferien. 

Arbeitet ein Student ausschließlich zu Zeiten, zu denen keine Studienveranstaltungen stattfinden, kann die Versicherungspflicht als Student auch aufrechterhalten bleiben, wenn der Betroffene die Grenze von 20 Stunden in der Woche überschreitet. Das betrifft die vorlesungsfreien Zeiten in den Semesterferien. Das prüft die Krankenkasse jedoch im Einzelfall.  

Studierende können auch im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt werden. Dann entfällt sogar die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Studierende dürfen im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung nur für zwei Monate oder 50 Arbeitstage arbeiten.
Achtung! Diese Grenzen für alle neben dem Studium ausgeübten Tätigkeiten zusammen gelten.

Studentenjob und BAFÖG 

Für Studierende, die Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) bekommen, wird der Studentenjob finanziell schnell uninteressant. Anrechnungsfrei dürfen sie nur bis zur Verdienstgrenze für Minijobs nebenbei verdienen. Überschreiten sie die Grenze, verfällt das Bafög, aber jeder Euro über die Minijob-Verdienstgrenze hinaus wird von den Leistungen nach Bafög abgezogen. Bafög-Empfänger sind übrigens verpflichtet, jede Nebentätigkeit zu melden. 

Tipps für Unternehmen

Der Gesetzgeber eröffnet viele Möglichkeiten, Studierende zu beschäftigen. Ein Studentenjob kann geringfügig als geringfügige Beschäftigung unterhalb der Minijob-Verdienstgrenze geplant werden. Langfristig können Unternehmen Studenten für 20 Stunden in der Woche beschäftigen, ohne dass die Sozialversicherungsfreiheit verloren geht - in Ausnahmefällen sogar länger. Während der Semesterferien stehen Studenten sogar für eine Vollzeittätigkeit zur Verfügung. Wer eine Studentin mit langfristiger Perspektive beschäftigen will, kann sie außerdem als Werkstudentin in einem Dualen Studium beschäftigen. So können Unternehmen frühzeitig Fachkräfte anwerben.


Um im Nachhinein keinen Ärger zu riskieren, sollten Unternehmen folgende Regeln beachten: 
  • Der Studierende sollte zu Beginn jedes Semesters eine Immatrikulationsbescheinung vorlegen
  • Unternehmen sollten sich vom Studierenden schriftlich geben lassen, dass er keinem weiteren Nebenjob nachgeht.




Quelle: Steuerberater- und Rechtsanwaltskammern Nürnberg, Datev, BMF
letzte Änderung W.V.R. am 06.01.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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