Beschäftigung Student - freiwilliges Praktikum
Biene
Aktives Mitglied
Beiträge: 290
Punkte: 585
Registrierung: 09.08.2005
|
Hallo,
kann mir einer von Euch sagen, wie ein Student der ein freiwilliges Praktikum macht sozialversicherungstechnisch einzuordnen ist und wie in diesem Fall die Mindestlohn-Regelungen greifen?
Ich meine, das es hier eigentlich keinen Unterschied zu einem Werkstudentenvertrag gibt und damit "nur" die RV zu berücksichtigen ist und dem Studenten ist der mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Ist das richtig?
Über Eure Hilfe würde ich mich freuen. Besten Dank im Voraus!
LG, Biene
|
|
|
|
Anzeige
Mit dem RS-Plan erstellen Sie ganz einfach Ihre gesamte Unternehmensplanung, inkl. automatischer Plan-Bilanz und Kapitalflussrechnung. Die Planung kann für insgesamt 5 Jahre erfolgen. Neben detailierter Plan-G+V, Bilanz und Kapitalflussrechnung stehen fertige Berichte mit Kennzahlen und Grafiken zur Analyse des Unternehmens zur Verfügung.
mehr >>
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
News und Fachbeiträge