Das bringt 2015: Mindestlohn, Krankenkasse, Steuerfreigrenzen

Wolff von Rechenberg
2015 startet der gesetzliche Mindestlohn. Arbeitgeber sollten die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten beachten. Das gilt vor allem für Minijobs. Außerdem ändern sich Steuerfreigrenzen und Beitragssätze zur Krankenkasse. Was Arbeitgeber rund um Lohn und Gehalt 2015 beachten sollten, hat Lohn1x1.de zusammengefasst. 

Mindestlohn: Aufzeichnungspflichten 

8,50 Euro in der Stunde muss ein deutscher Arbeitnehmer ab 2015 mindestens verdienen – abgesehen von Ausnahmen. Dieser gesetzliche Mindestlohn gilt auch für beschäftigte Studenten, Rentner oder Familienangehörige. Um die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrollieren, hat der Gesetzgeber vielen Arbeitgebern vorgeschrieben, die täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. Bisher waren betroffen: 
  • Arbeitgeber in den in § 19 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) genannten Branchen
  • Arbeitgeber, die Leiharbeiter beschäftigen 

Ab 2015 gelten die Aufzeichnungspflichten außerdem für 
  • die in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen sofern sie nicht schon im Arbeitnehmerentsendegesetz genannt werden: Logistik, Gastronomie, Schausteller etc.
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobs)
  • Kurzfristig Beschäftigte
  • Arbeitnehmer, die unabhängig von der Arbeitszeit einen sogenannten "verstetigten Monatslohn" erhalten 

Betroffene Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitnehmer die tägliche Arbeitszeit aufzeichnen, zu den Lohnunterlagen nehmen und mindestens 2 Jahre aufbewahren. Die Aufzeichnungen müssen im Einzelnen enthalten: 
  • Arbeitsbeginn
  • Arbeitsende
  • Dauer
  • Pausen
  • Überstunden
  • Urlaub
  • Krankheit 

Wer sich nicht an die Aufzeichnungspflichten hält, geht ein hohes Risiko ein. Mit der Lohnsteuer-Nachschau haben Arbeitsämter und Rentenversicherungsträger eine neue Waffe im Kampf gegen Lohndumping und Schwarzarbeit bekommen. 

Übergangsregelungen für Minijobs enden

Die Aufzeichnungspflichten gelten übrigens nicht für Minijobber in Privathaushalten. Der Minijob bringt Arbeitgebern im neuen Jahr noch mehr Probleme. Haben Minijobber bisher zu Stundenlöhnen unter dem gesetzlichen Mindestlohn gearbeitet, so müssen sie ab 2015 mindestens 8,50 Euro in der Stunde verdienen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Zum Jahresende 2014 enden alle Übergangsregelungen für Minijobs. Die Regelungen für vor dem 1. Januar 2014 geschlossenen Minijobs genießen im neuen Jahr keinen Bestandsschutz mehr.

Tückisches Steuergeschenk zur Betriebs- oder Weihnachtsfeier

2015 steigt die Lohnsteuerfreigrenze für die Weihnachtsfeier oder andere Betriebsfeiern von 110 Euro auf 150 Euro pro Veranstaltung. Das heißt: 150 Euro pro Mitarbeiter darf im nächsten Jahr die Betriebsweihnachtsfeier kosten. Erst wenn die Feier teurer ausfällt, muss der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialabgaben auf den Betrag entrichten. Doch mit der Anhebung hat der Gesetzgeber eine Reihe von Vergünstigungen wieder abgeschafft, die in den vergangenen Jahren vor Gerichten erstritten wurden.
  • Ab 2015 müssen alle Kosten einer Veranstaltung auf die Teilnehmer umgelegt werden. Bis 2014 musste der Arbeitgeber nur die Kosten umlegen, die die Teilnehmer direkt konsumierten. Die Raummiete beispielsweise konnte der Unternehmer bis 2014 noch unberücksichtigt lassen. 2015 geht sie nun wieder in die Rechnung ein.
  • Begleitpersonen fallen ab 2015 bei der Anzahl der Teilnehmer unter den Tisch. Bis 2014 galt es, die Rechnung unter den Teilnehmern aufzuteilen. Ab 2015 erlaubt der Gesetzgeber das Umlegen der Kosten nur noch auf die "teilnehmenden Arbeitnehmer".
  • Weihnachtsfeiern innerhalb einer Abteilung sind ab 2015 überhaupt nicht mehr steuerfrei. Das Steuerprivileg erlaubt der Fiskus im neuen Jahr nur noch für Weihnachtsfeiern im Ganzen Unternehmen oder Standort.
  • Kosten für Geschenke an die Arbeitnehmer gehen ab 2015 in die Gesamtkosten der Betriebs- oder Weihnachtsfeier ein. Bis 2014 waren Geschenke steuerlich getrennt zu betrachten und bis bis 40 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei. 

Bei Betriebsfesten und Weihnachtsfeiern müssen Unternehmer ab 2015 also eher stärker knausern als bisher – der gestiegenen Freigrenze zum Trotz.
Achtung! Auch bei dem Betrag von 150 Euro handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Fällt die Weihnachtsfeier auch nur einen Cent teurer aus als 150 Euro pro teilnehmendem Arbeitnehmer, dann fallen auf die Gesamtkosten Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

Ab 2015 dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeitern übrigens mit Geschenken im Wert von bis zu 60 Euro erfeuen.

Krankenkasse und Rentenversicherung

Arbeitnehmer dürfen sich 2015 über mehr Netto vom Brutto freuen - unter Vorbehalt. Die Krankenversicherungsbeiträge sinken von 15,5 auf 14,6 Prozent. Diesen Beitragssatz zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zu gleichen Teilen. Arbeitgeber zahlen damit weiterhin einen Anteil von 7,3 Prozent. Die Belastung der Arbeitnehmer sinkt um 0,9 Prozentpunkte.

Allerdings dürfen die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Erwartet werden Zusatzbeiträge bis zu 0,9 Prozent vom Bruttogehalt. Die Entlastung wird also nicht bei allen Versicherten ankommen. Ein Minus gibt es 2015 auch bei der Rentenversicherung. Der Beitrag für gesetzlich Rentenversicherte sinkt von 18,9 auf 18,7 Prozent. Dafür steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent.

Jahresentgeltgrenzen und Bezugsgrößen

Der Gesetzgeber hat die Rechengrößen in der Sozialversicherung 2015 angepasst. Sie steigen gegenüber den Rechengrößen 2014. So steigt die sogenannte "Besondere Jahresentgeltgrenze" für die gesetzliche Krankenversicherung von 48.600 Euro (2014) auf 49.500 Euro. Mitarbeiter dürfen sich erst dann privat krankenversichern, wenn sie mehr verdienen.

Achtung! Lagen Arbeitnehmer bisher nur knapp über der Jahresentgeltgrenze, können sie 2015 in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückfallen. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass betroffene Arbeitnehmer wieder bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Nach einer Betriebsprüfung drohen sonst Nachzahlungen.
Auch die Bezugsgrößen steigen. Nach den Bezugsgrößen richten sich beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber für Praktikanten zahlen müssen, die kein Gehalt bekommen. Der Arbeitgeber muss Beiträge in Höhe von 1 Prozent der aktuellen Bezugsgröße entrichten.

Sachbezugswerte

Die gute Nachricht: Die Sachbezugswerte für Verpflegung bleiben 2015 wie im Vorjahr bei
  • 1,63 Euro für ein Frühstück
  • 3,00 Euro für ein Mittagessen oder ein Abendessen

In diesem Punkt müssen Unternehmen ihre Reisekostenformulare also nicht überarbeiten. Auch bei den Sätzen für Verpflegungsmehraufwendungen ändert sich zunächst nichts. Das betrifft auch Verpflegungsmehraufwendungen auf Auslandsreisen.



Quelle: haufe.de, ETL.de, BMF
letzte Änderung W.V.R. am 05.01.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / Thomas Lachemund


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter Lohnabrechnung 

Neben aktuellen News aus dem Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>

Stellenanzeigen

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir verfügen über Fachbereiche für Orthopädie, Neurologie und Arbeitsmedizin sowie unsere Intensivsta... Mehr Infos >>

Senior Accountant (m/w/d)
Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie Eisen­bahn, Luft- und Raum­fahrt, Medizin, IT und Logistik mit über 180.000 Mitar­beitern in 41 L... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>