Arbeitszimmer und Home-Office 2023 besser absetzbar

Gesetzgeber erleichtert das Steuern sparen mit Arbeitszimmer und Homeoffice

Wer ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann, freut sich ab 2023 über eine deutliche Erleichterung: Eine Pauschale in Höhe von 1.260 Euro pro Jahr ersetzt das Nachweisen von Aufwendungen. Steuerpflichtige, deren häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können auch weiterhin alle tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, müssen dies dann aber auch nachweisen.

Ohne eigenes Arbeitszimmer können Steuerpflichtige für 2023 eine höhere Pauschale fürs Home-Office geltend machen.

Das Wichtigste in Kürze

Pauschale für Arbeitszimmer

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können Steuerpflichtige nur dann absetzen, wenn ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bis 2022 musste der Betroffene die tatsächlichen Kosten einzeln Nachweisen, und als Obergrenze gelten 1.250 Euro im Jahr. Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz nun dem Papierkrieg ein Ende gesetzt: Für 2023 und die Folgejahre können Steuerpflichtige für ein häusliches Arbeitszimmer eine Pauschale von 1.260 Euro im Jahr geltend machen.

Allerdings auch weiterhin nur dann, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Für jeden Monat, in dem diese Bedingung nicht erfüllt ist, muss die Pauschale um ein Zwölftel gekürzt werden. 

Höhere Pauschale im Home-Office

Steht kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung, dann können Steuerpflichtige, die zuhause arbeiten, alternativ die Pauschale für das Arbeiten im Home-Office in Anspruch nehmen. Die Arbeit im Home-Office hat der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz ab 2023 deutlich besser gestellt:

Dadurch ergibt sich ein Höchstbetrag von 1.260 Euro, statt bisher 600 Euro. Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Das entlastet gerade Familien mit kleineren Wohnungen, da ein separates Arbeitszimmer nun nicht mehr Voraussetzung für einen Steuerabzug ist. 

Erstellt von (Name) W.V.R. am 10.01.2023
Geändert: 18.08.2023 08:27:00
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  Steuerberatungsgesellschaft Habetreu, Brandenburg
Bild:  panthermedia.net / 9dreamstudio (YAYMicro)
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