Globana Center-Management GmbH
Schkeuditz
“Für Arbeitnehmer besteht durch die Aufzeichnungspflicht eine erhebliche Beweiserleichterung zum Nachweis von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und durch die Pflicht zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems dürfte der Nachweis von erbrachten Überstunden durch die Arbeitnehmer gem. § 16 Abs. 2 ArbZG leichter fallen.”
Für Premium-Mitglieder frei | Login zum Weiterlesen | Mitglied werden |
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
![]() |
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
![]() |
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
![]() |
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|