Flossbach von Storch
Köln
Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung in Textform. In der Regel stellen deutsche Unternehmen ihren Mitarbeitenden den Lohnzettel in Papierform in den Briefkasten zu. Das ist nicht nur teuer (Papier- und Portokosten), es wirkt in digitalen Zeiten auch anachronistisch. |
Quelle: Haufe-Akademie, BSI, betriebsratspraxis24.de letzte Änderung W.V.R. am 19.08.2024 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: Bildagentur PantherMedia / Yuri Arcurs |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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