Rechengrößen / Beitragssätze 2024 in der Sozialversicherung

Redaktion Lohn1x1.de
Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2024 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2023) turnusgemäß angepasst.

Die Werte werden auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Den Sozialversicherungsrechengrößen 2024 liegt die Lohnentwicklung im Jahr 2022 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) zugrunde.

Während die Beiträge zur Krankenversicherung im Bereich der Zusatzbeiträge der Krankenkassen (im Durchschnitt auf 1,7%) steigen, bleibt die Künstlersozialabgabe unverändert bei 5 Prozent. Die Künstlersozialabgabe ist der Beitragssatz, den Unternehmen an die Künstlersozialkasse abführen müssen, wenn sie freiberufliche Kreative wie Autoren, Grafiker oder Schauspieler beschäftigen. 

Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro angehoben. Die nächste Anpassung soll zum Jahresbeginn 2025 auf 12,82 erfolgen. Der Übergangsbereich beim Midijob verläuft ab 01.01.2024 zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro.

Lohn1x1.de hat die Rechengrößen für 2024 zusammengefasst.


Beitragssätze zur Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge werden nach folgenden Prozentsätzen in Bezug zum Gehalt bzw. den beitragspflichtigen Einnahmen insgesamt berechnet.

Bezeichnung   Gesamt   AN-Anteil   AG-Anteil
Krankenversicherung voller Beitragssatz*
14,60 %
7,30 %
7,30 %
Krankenversicherung ermäßigter Beitragssatz

14,00 %
7,00 %
7,00 %
Pflegeversicherung (Bund außer Sachsen)
Pflegeversicherung in Sachsen

3,40 %
3,40 %

1,7 %
2,2 %

1,7 %
1,2 %
Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose


0,60 %


Arbeitslosenversicherung
2,60 %
1,30 %
1,30 %
Rentenversicherung
18,60 %
9,30 %
9,30 %
Knappschaftliche Rentenversicherung
24,70 %
9,30 %
15,40 %
Insolvenzgeldumlage




0,06 %
Künstlersozialabgabe




5,00 %

*Die Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben, die allein der Arbeitnehmer zahlt

Unfallversicherung: Diese ist abhängig von der individuellen Gefahrenklasse, die für die Tätigkeit des Betriebes von der Berufsgenossenschaft festgelegt wird.

Die Umlagesätze für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall U1 und für Mutterschutzaufwendungen U2 werden von der jeweiligen Krankenkasse satzungsmäßig festgelegt.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen bestimmen den Höchstwert, der für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden kann. Die Versicherungspflichtgrenze gibt das Einkommen an bis zu dem Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein müssen. Arbeitnehmer, die mehr verdienen, dürfen sich nach einer Wartezeit privat versichern.

Bezeichnung   Gebiet   jährlich   monatlich
Allgemeine Rentenversicherung und
Arbeitslosenversicherung

West
Ost

90.600,-
89.400,-

7.550,-
7.450,-
Knappschaftliche Rentenversicherung

West
111.600,-
9.300,-


Ost
110.400,-
9.200,-
Kranken- u. Pflegeversicherung

West/Ost
62.100,-
5.175,-
Versicherungspflichtgrenze in
Kranken- und Pflegeversicherung

West/Ost


69.300,-


5.775,-


Werte in EUR

Bezugsgrößen

Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung, u.a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Bezeichnung   Gebiet   jährlich   monatlich
Bezugsgröße Rentenversicherung
und Arbeitslosenversicherung

West
Ost

42.420,-
41.580,-

3.535,-
3.465,-
Bezugsgröße Krankenversicherung
und Pflegeversicherung

West / Ost


42.420,-


3.535,-

Allgemeine Jahresentgeltgrenze

West / Ost
69.300,-

   
Besondere Jahresentgeltgrenze
  West / Ost   62.100,-
 
Grenzwert für geringfügig Beschäftigte
  West / Ost       538,-
Gleitzone
Gleitzonenfaktor

West / Ost


      538,01  
bis 2.000,- 
0,6846 
Geringverdienergrenze für zur
Berufsausbildung Beschäftigte 

West / Ost




325,-

Sachbezugswert freie Verpflegung




313,-
Sachbezugswert freie Unterkunft




278,-

Werte in EUR

Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Mahlzeit Monatlich Kalendertäglich
Frühstück 65,- 2,17
Mittag- bzw.
Abendessen
124,- 4,13

Werte in EUR

Mindestlohn

Mindestlohn (bundeseinheitlich) 12,41
Nächste Erhöhung: 2025 12,82

Werte in EUR




Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, TK, IHK Essen
letzte Änderung E.R. am 19.08.2024
Autor(en):  Redaktion Lohn1x1.de
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Sorapop (YAYMicro)

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