Die
Verdienstgrenze für Minijobs soll zum 1. Oktober 2022 von jetzt 450 Euro im Monat auf dann 520 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor. Der Entwurf binde die
Verdienstgrenze künftig an die Mindestlohnentwicklung und sehe eine Erhöhung des Übergangsbereichs vor, erklärt Steuerberaterin Stefanie Striegan von der Steuerberaterkanzlei Ecovis. Die Expertin weiß, was Arbeitgeber beachten sollten.
Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn
Während der
Mindestlohn auch für Minijobber regelmäßig steigt, blieb die
Verdienstgrenze bei 450 Euro im Monat. Erhöhungen des Mindestlohns führten daher stets dazu, dass Arbeitgeber die Arbeitsstunden von Minijobbern regelmäßig kürzen mussten, um die Vorteile eines Minijobs nicht zu verlieren. Ab Oktober 2022 wird die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, erklärt Steuerberaterin Striegan im Informationsschreiben der Kanzlei.
Die Verdienstgrenze erhöhe sich für jede Mindestlohnerhöhung ab 2023.
Aktuell schreibt der Gesetzgeber demnach die Berechnung der Minijob-Grenze folgendermaßen vor:
12 Euro (Mindestlohn ab Oktober 2022) x 130 / 3 = 520 Euro
"Arbeitgeber müssen künftig nicht mehr die Arbeitszeit ihrer Minijobber anpassen, wenn der Mindestlohn steigt", sagt Ecovis-Steuerberaterin Stefanie Striegan.
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Minijobber können bei einem Mindestlohn von zwölf Euro und der Minijob-Grenze von 520 Euro ab Oktober 2022 pro Monat 43,33 Stunden arbeiten, ohne dass sie die Grenze überschreiten, erklärt das Schreiben von Ecovis. Arbeitgeber sollten mit ihren Minijobbern eine
maximale monatliche Stundenzahl von 43 Stunden vereinbaren, rät Steuerberaterin Striegan.
Übergangsbereich und Einmalzahlungen
Freiwillige Einmalzahlungen sollen nicht mehr zum Überschreiten der Verdienstgrenze für Minijobber führen, wenn sie höchstens in zwei Monaten innerhalb von zwölf Monaten vorliegen und der Arbeitslohn innerhalb eines Kalenderjahres das 14-fache der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.
Für den
Übergangsbereich zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung sieht der Gesetzentwurf ebenfalls eine Steigerung vor: von 1.300 Euro im Monat auf 1.600 Euro. In dem bisher "
Gleitzone" genannten Übergangsbereich können Arbeitnehmer bisher von 450,01 Euro bis 1.300 Euro im Monat verdienen. In der Gleitzone zahlt der Arbeitgeber reguläre Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmerbekommt jedoch geringere Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen.
Der Gesetzentwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Erstellt von (Name) W.V.R. am 08.02.2022
Geändert: 21.11.2022 14:18:32
Autor:
Wolff von Rechenberg
Quelle:
ecovis.de
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Maryna Pleshkun
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