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Welche Verdienstgrenzen gelten für Minijobber? Und für welche maximale Stundenzahl kann ein Minijobber bei jeweils aktuellem Mindestlohn eingesetzt werden, ohne die Grenze zu überschreiten? Seit 2022 müssen private wie gewerbliche Arbeitgeber die Stundenzahlen für ihre geringfügig Beschäftigten nicht mehr mit jeder Anpassung des Mindestlohns neu berechnen. Denn nun wird die Verdienstgrenze automatisch an den gestiegenen Mindestlohn angepasst.13,90 × 130 / 3 = 602,33Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt bei 13,90 Euro Mindestlohn demnach 603 Euro. Damit können Arbeitgeber selbst berechnen, wie viele Stunden sie ihre Minijobber beschäftigen können, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten:
603 / 13,90 = 43,38
Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt seinem Minijobber abhängig vom Unternehmensergebnis im November 2026 Weihnachtsgeld in Höhe von 603 Euro, was auch dem Monatslohn des geringfügig Beschäftigten entspricht. Da es keine weiteren Sonderzahlungen gab, überschreitet der Minijobber damit nicht die Verdienstgrenze von 603 Euro. Allerdings muss der Arbeitgeber festhalten, dass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt, auf die kein Anspruch besteht.
| Mindestlohn (€/Stunde) | Gültig |
Minijob-Verdienstgrenze (€/Monat) |
| 14,60 | 01.01.2027 – ?? | 633 |
| 13,90 | 01.01.2026 – 31.12.2026 | 603 |
| 12,82 | 01.01.2025 – 31.12.2025 | 556 |
| 12,41 | 01.01.2024 – 31.12.2024 | 538 |
| 12,00 | 01.10.2022 – 31.12.2023 | 520 |
| 10,45 | 01.07.2022 – 30.09.2022 | 450 |
| 9,82 | 01.01.2022 – 30.06.2022 | 450 |
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Quelle: ecovis.de letzte Änderung W.V.R. am 02.06.2026 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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