Minijob: Verdienstgrenze und maximale Stunden bei Mindestlohn

Wolff von Rechenberg
Welche Verdienstgrenzen gelten für Minijobber? Und für welche maximale Stundenzahl kann ein Minijobber bei jeweils aktuellem Mindestlohn eingesetzt werden, ohne die Grenze zu überschreiten? Seit 2022 müssen private wie gewerbliche Arbeitgeber die Stundenzahlen für ihre geringfügig Beschäftigten nicht mehr mit jeder Anpassung des Mindestlohns neu berechnen. Denn nun wird die Verdienstgrenze automatisch an den gestiegenen Mindestlohn angepasst.

Verdienstgrenze richtet sich nach Mindestlohn

Zum 1. Oktober 2022 formulierte der Gesetzgeber eine Formel, nach der sich die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung – so die offizielle Bezeichnung für Minijobs – an die Mindestlohnentwicklung anpasst. Diese Formel können auch Arbeitgeber anwenden. Sie lautet:

Mindestlohn (€ / Stunde) × 130 / 3 = Verdienstgrenze

Da der Mindestlohn ab Januar 2024 auf 12,41 Euro stieg, ergibt sich daraus:
12,41 × 130 / 3 = 537,77
Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt bei 12,41 Euro Mindestlohn demnach 538 Euro. Damit können Arbeitgeber selbst berechnen, wie viele Stunden sie ihre Minijobber beschäftigen können, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten:

Verdienstgrenze / Mindestlohn (€ / Stunde) = maximale Stundenzahl (abgerundet auf volle Stunden)

Bei einer monatlichen Verdienstgrenze von 538 Euro und einem Stundenlohn von 12,41 Euro ergibt sich folgende Rechnung:
538 / 12 = 43,35

Innerhalb der Verdienstgrenze sollten Arbeitgeber mit dem Minijobber also monatlich maximal 43 Arbeitsstunden vereinbaren.

Branchenspezifische Mindestlöhne beachten! In vielen Branchen gelten branchenspezifische Mindestlöhne. Das gilt etwa für Pflege, Abfallwirtschaft, Gebäudereinigung, Zeitarbeit und für viele Sparten des Handwerks. Diese Mindestlöhne liegen meist über der gesetzlichen Lohnuntergrenze – so die offizielle Bezeichnung des Mindestlohns. Branchenspezifische Mindestlöhne haben keinen Einfluss auf die Berechnung der Verdienstgrenze, gelten aber für geringfügig Beschäftigte in den betroffenen Branchen. Wichtig ist das vor allem in der Gebäudereinigung mit ihrem hohen Anteil an Minijobs.


Ausnahmeregelung für Einmalzahlungen

Das Gesetz sieht eine Sonderregelung für nicht mit Sicherheit zu erwartende Einmalzahlungen vor (z. B. Weihnachtsgeld). Das betrifft Prämien, Tantiemen oder Sonderzahlungen, auf die Arbeitnehmer keinen Anspruch haben oder die an bestimmte Ziele geknüpft sind. Diese Einmalzahlungen führen nicht zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze, wenn sie höchstens in zwei Monaten innerhalb von zwölf Monaten vorliegen und der Arbeitslohn innerhalb eines Kalenderjahres das 14-fache der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Ein Arbeitgeber darf also einem Minijobber freiwillig ein 13. und 14. Monatsgehalt bezahlen, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.
Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt seinem Minijobber abhängig vom Unternehmensergebnis im November 2024 Weihnachtsgeld in Höhe von 538 Euro, was auch dem Monatslohn des geringfügig Beschäftigten entspricht. Da es keine weiteren Sonderzahlungen gab, überschreitet der Minijobber damit nicht die Verdienstgrenze von 538 Euro. Allerdings muss der Arbeitgeber festhalten, dass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt, auf die kein Anspruch besteht.

Das laufende Gehalt darf zusammen mit der Sonderzahlung im Jahr 2024 den Betrag von 7.532 Euro (Verdienstgrenze × 14) nicht übersteigen. 

Da die insgesamt gezahlte Vergütung des Minijobbers bei 6.994 Euro im Jahr 2024 liegen würde und der Arbeitgeber in diesem Beispiel nur in einem Monat mehr also 538 Euro gezahlt hat, führt die Prämie nicht zum Wegfall der Minijob-Regelung für den Arbeitnehmer.

Gleitzone wird Übergangsbereich

Für den Übergang zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung gilt ab 2024 ein Bereich von 438,01 Euro bis 2.000 Euro. Beschäftigungsverhältnisse in dieser bisher als "Gleitzone" bekannten Übergangsbereich werden als Midijobs bezeichnet. Im Übergangsbereich können Arbeitnehmer bisher von 438,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat verdienen. In der Gleitzone zahlt der Arbeitgeber reguläre Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer bekommt jedoch geringere Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Er bekommt also mehr Netto vom Brutto.

Wichtig für den Arbeitnehmer: Für den Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zählen die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge wie volle Beiträge. Sie führen also später nicht zu einem geringeren Rentenanspruch.

Mindestlohn und Minijob-Verdienstgrenze in der Übersicht

Mindestlohn (€/Stunde) Gültig Minijob-Verdienstgrenze (€/Monat)
                          12,82          01.01.2025 – ??                           556
                          12,41          01.01.2024 – 31.12.2024                           538
12,00 01.10.2022 – 31.12.2023 520
10,45 01.07.2022 – 30.09.2022 450
9,82 01.01.2022 – 30.06.2022 450




Quelle: ecovis.de
letzte Änderung W.V.R. am 26.03.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

RS Controlling-System

Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>.

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Ihr Fachbeitrag

Autorin.jpg Werden Sie Autor! Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag im Bereich Lohn- und Gehalts-Abrechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Stellenanzeigen

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Berichtswesen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling, Finanz und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße unbefris... Mehr Infos >>

Kaufmännische Angestellte Finanzen und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Wir sind mit unseren drei Häusern Katharinenhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt das größte Klinikum in Baden-Württemberg. Über 9000 Mitarbeitende versorgen auf den Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patient:innen oder sind in Verwaltung, Technik oder IT für ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung Mietwohnungen

Betriebskostenabrechnung/ Nebenkostenabrechnung für Vermieter leicht gemacht! Mit diesem Tool lassen sich Betriebskosten kurzerhand erstellen. Durch zahlreiche Verlinkungen wird der Abrechnungsprozess deutlich vereinfacht. Mehr Informationen >>

Renditekalkulation für Eigentumswohnungen 

Unbenannt.png
Mit diesem Excel-Tool erhalten Sie einen optimalen Überblick über Rentabilität und Ertragschancen einer Eigentumswohnung. Es können schnell und einfach Entscheidungen über einen ETW-Kauf getroffen werden. Mehr Informationen >>

Muster-Betriebskostenabrechnung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Betriebskosten-Abrechnungen nach Erhalt durch Ihren Vermieter selbst abstimmen oder als Vermieter selbst erstellen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>