Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Regeln und Tipps

Wolff von Rechenberg
Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit ausfällt, bekommt er sein Gehalt weiter. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nennt das der Gesetzgeber. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer rund um die Lohnfortzahlung wissen müssen, hat Lohn1x1.de zusammengetragen. 

Wer mit Grippe oder gebrochenem Bein zuhause bleiben muss, bekommt dennoch weiter Gehalt – bis zu sechs Wochen lang. Diese weit verbreitete Sicherheit trifft im Großen und Ganzen zu und findet sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Doch im Detail finden sich Unsicherheiten. So ensteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht schon am ersten Arbeitstag. Und er endet keineswegs immer gleichzeitig mit dem Beschäftigungsverhältnis.


Wann ist ein Arbeitnehmer krank? 

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beginnt mit der Krankmeldung beim Arbeitgeber. Die korrekte Bezeichnung lautet "arbeitsunfähig". Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nur, wenn die Krankheit den Arbeitnehmer unfähig macht, seiner Arbeit nachzugehen. Das meldet der Arbeitnehmer zunächst dem Arbeitgeber. Spätestens nach dem dritten Krankheitstag muss ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Um welche Krankheit es sich handelt, muss der Arbeitgeber nicht erfahren. Übrigens gelten psychische Erkrankungen ebenso als Grund für eine Arbeitsunfähigkeit wie körperliche Krankheiten oder Unfallverletzungen.
Wichtig: Der Arbeitnehmer darf die Krankheit nicht selbst verschuldet haben. Ein eigenes Verschulden läge beispielsweise vor, wenn der Arbeitnehmer ausfällt, weil er 
  • betrunken Auto gefahren ist und einen Unfall verursacht hat, 
  • eine Schlägerei provoziert und dabei etwas abbekommen hat, 
  • eine besonders gefährliche Nebentätigkeit ausübt, 
  • eine Nebentätigkeit ausübt, die seine Kräfte überfordert. 

Sportunfälle gelten in der Regel nicht als selbst verschuldet. Das umfasst auch verletzungsintensive Sportarten wie Abfahrtski, Boxen Moto Cross oder Bergsteigen. Allerdings muss der Freizeitsportler dabei alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen einhalten. 

Die Lohnfortzahlung gilt auch für eine Kur. Bedingung: 
  1. Die Kur muss medizinisch notwendig sein. 
  2. Ein Sozialversicherungsträger muss die Kur genehmigt haben. 

Lohnfortzahlung erst nach der 4. Woche 

Erst wenn der Arbeitnehmer 4 Wochen im Betrieb hinter sich gebracht hat, muss ihm der Arbeitgeber bei Krankheit das Gehalt weiterzahlen. Erkrankt der Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen, muss er bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld aber nicht automatisch vier Wochen lang. Nach dem Ende der vierten Woche tritt der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Kraft. 
Beispiel: Arbeitnehmer A. hat vor drei Wochen eine neue Stelle angetreten und bekommt die Grippe. Er muss nun den Arbeitgeber informieren und einen Arzt aufsuchen. Der Arzt bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit für die kommenden zwei Wochen. Mit dieser Arbeitsunfähigkeit muss A. bei seiner Krankenkasse Krankengeld beantragen. Die Krankenkasse bewilligt das Krankengeld – allerdings nur für eine Woche. Danach tritt der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein – für maximal sechs Wochen. 

Lohnfortzahlung für jede neue Krankheit von Neuem 

Der sechswöchige Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt für jede neue Krankheit aufs Neue. Allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer nicht bereits arbeitsunfähig ist. 
Beispiel: Arbeitnehmer B. hütet wegen eines Infektes das Bett und verstaucht sich während dieser Zeit den Knöchel, beispielsweise weil er unvorsichtig aus dem Bett gestiegen ist. In diesem Fall begründet die Knöchelverletzung keinen neuen sechswöchigen Anspruch auf Lohnfortzahlung. 

Ist der Arbeitnehmer von einer Krankheit aber wieder genesen und erkrankt dann erneut, entsteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn es die Krankheit erfordert. Für den Arbeitnehmer B. bedeutet das: Hat er den Infekt überwunden und verstaucht sich den Knöchel beim Aufstehen am ersten Arbeitstag, dann bekommt er wieder bis zu sechs Wochen lang Lohn vom Arbeitgeber. Wenn die Verletzung es – wie gesagt – erfordert. 

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit erneut ausfällt und er bereits sechs Wochen lang seinen Lohn bekommen hat. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer dann von vornherein Krankengeld beantragen. 
Beispiel: Arbeitnehmer C. erleidet einen Burnout. Der Arzt diagnostiziert eine Depression. Es folgen sechs Wochen Behandlung in einer Klinik. Danach geht C. wieder arbeiten. Doch nach drei Wochen erleidet er erneut einen Zusammenbruch. Da der Arbeitgeber bereits sechs Wochenlang den Lohn gezahlt hat, während C. stationär behandelt worden ist, muss er jetzt nicht mehr zahlen. Die Krankenkasse muss mit Krankengeld einspringen. 

Erst nach Ablauf von sechs Monaten entsteht dem Arbeitnehmer ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn er wegen einer früheren Krankheit erneut ausfällt. Für C. hieße das: Hätte er seinen zweiten Nervenzusammenbruch erst sechs Monate nach dem ersten erlitten, dann hätte er erneut Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 
Wichtig: Dieser Anspruch entstünde auch dann, wenn C. während dieser sechs Monate aus anderen Gründen krank gewesen ist. 

Entgeltfortzahlung: Lohn plus …. 

Wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann, dann bekommt er bis zu sechs Wochen lang sein Gehalt weiter. Doch was genau zählt eigentlich zum Entgelt im Sinne des EntgFG? Neben dem arbeitsvertraglich vereinbarten Gehalt stehen dem Arbeitnehmer alle Bezüge zu, die er üblicherweise auch für seine Arbeit bekäme. Darunter fallen beispielsweise: 
  • Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit 
  • Provisionen 
  • Gefahrenzulagen 
  • Aufwendungsersatz, wenn der Aufwand auch während der Krankheit anfällt. 
  • Natürlich muss auch ein erkrankter Arbeitnehmer von Lohnerhöhungen profitieren. 

Kurz: Der Arbeitgeber muss den Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers errechnen und dem erkrankten Arbeitnehmer diesen Betrag als Entgelt zahlen. Nicht zahlen müssen Arbeitgeber Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit der geleisteten Arbeit stehen. Darunter fallen beispielsweise: 
  • Überstunden 
  • Schmutzzulage 

Der Arbeitgeber darf bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Sonn- und Feiertage nicht herausrechnen, wenn er das nicht auch für alle anderen Mitarbeiter tut. 

Dauer der Lohnfortzahlung 

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Endet das Arbeitsverhältnis, dann endet auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 
Beispiel: Arbeitnehmer D. arbeitet in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis, das am 31. Mai endet. Am 20. Mai fängt er sich einen Magen-Darm-Infekt zu. Der Arzt schreibt ihn für die nächsten zwei Wochen arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall jedoch nur bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses den Lohn fortzahlen. 

Nur in wenigen Fällen hat der Arbeitgeber über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Anspruch auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 
  • Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer wegen dessen Arbeitsunfähigkeit gekündigt. 
  • Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers während der Arbeitsunfähigkeit mit einem Aufhebungsvertrag endet. 
  • Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht auch dann über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus fort, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen gekündigt hat, die der Arbeitgeber zu verantworten hat. 

Der Gesetzgeber will durch diese Regelungen verhindern, dass sich der Arbeitgeber eines arbeitsunfähigen Mitarbeiters zu entledigen versucht.




Quelle: BMAS, Gesetze im Internet
letzte Änderung W.V.R. am 27.06.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  © panthermedia.net / Lars Zahner


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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23.09.2018 11:17:55 - Stern

Hallo,

ich habe seit längerem Krankengeld bezogen und sollte wegen starker Gefährdung meiner Arbeitskraft einen Rehaantrag stellen. Jetzt hab ich allerdings ein Jobangebot angenommen und muss feststellen das ich es tatsächlich körperlich nicht schaffe, obwohl es nur in Teilzeit ist. Ich weiß gerade nicht was ich tun soll.
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben oder helfen wie ich was tun kann.

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
[ Zitieren | Name ]

24.09.2018 11:49:11 - HaWeBe

Hallo Stern,

ich verstehe die Frage nicht. Du bist krank, das kannst du dir nicht aussuchen. Wenn dein Arzt dir zu einer Reha rät, dann brauchst du sie auch. Also trittst du deine Reha an. Ansonsten schadest du dir selbst und fällst irgendwann vollständig aus. Damit ist niemandem geholfen.

Gute Besserung
HaWeBe
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14.10.2018 09:05:08 - Helene Renate

Hallo ! Ich have eine Frage. Ich war krank drei Tage
mit krankenmeldung von Arzt . Auf Dienstplan von Arbeit ich war ein Tag eingetragen in Arbeit und zwei Tage frei.
Die zwei Tage bleibe frei oder krank ?
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15.10.2018 09:25:35 - HaWeBe

Hallo Helene Renate,
was bedeutet frei? Ist da Urlaub eingetragen worden? Die drei Tage, für die dich der Arzt krank geschrieben hat, warst du arbeitsunfähig. Du konntest also nicht arbeiten und keinen Urlaub machen.
Gruß
HaWeBe
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15.10.2018 09:32:31 - anni2012

:wink1: Hallo HaWeBe,

Zitat
HaWeBe schreibt:
Die zwei Tage bleibe frei oder krank ?

In welcher Hinsicht meinst du das? :denk:

Krank ist krank..

War das frei auf Überstunden/Arbeitszeitausgleich? Dann werden hier auch keine Std. abgezogen.

Die Lohnfortzahlung läuft in diesen Tagen weiter, als wenn du gearbeitet hättest (ohne Überstunden und ohne Zuschläge).

Wenn du frei hattest zB. weil dein Wochenende "verschoben" war, durch bestimmte Dienstpläne, dann ist es wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch, der über das Wochenende krank wäre, dass die Lohnfortzahlung in dieser Zeit auch weiterläuft, man jedoch frei hätte, also kein Arbeitslohn in diesem Fall fällig ist.

Hoffe, es konnte dir bisschen deine Fragen nehmen.
Wenn noch welche offen sind, einfach Fragen ;)

VG,
Anni
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24.10.2018 14:28:21 - Gast

Hallo,
folgender Fall:
Einem AN wird der September nur zur hälfte ausbezahlt, mit der Begründung, dass er länger sechs Wochen Krank war und man Prüfen müsse ob Lohnfortzahlung besteht und wartet noch auf Antwort der KK.
Das kann doch nicht Rechtens sein oder? Ist die KK nicht verpflichtet dem AGF Meldung zu machen? oder zumindest sollte doch der Lohn voll gezahlt werden das es sich um das Unternehmerische Risiko handelt oder?
Vielen DAnk!
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28.10.2018 12:51:59 - Gast

Hallo

Ich bin in 15 Woche schwanger und war 6 Wochen und 1 Tag krankgeschrieben jetzt will ich wieder arbeiten wie sieht es gesetzlich aus ? Krieg ich nur diesen 1 Tag nicht ausgezahlt und dann weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt oder krieg ich den ganzen Monat von der Krankenkasse bezahlt ?

Liebe Grüße 😊
[ Zitieren | Name ]

29.10.2018 09:48:43 - Gast

Zitat
Gast schreibt:
Hallo,
folgender Fall:
Einem AN wird der September nur zur hälfte ausbezahlt, mit der Begründung, dass er länger sechs Wochen Krank war und man Prüfen müsse ob Lohnfortzahlung besteht und wartet noch auf Antwort der KK.
Das kann doch nicht Rechtens sein oder? Ist die KK nicht verpflichtet dem AGF Meldung zu machen? oder zumindest sollte doch der Lohn voll gezahlt werden das es sich um das Unternehmerische Risiko handelt oder?
Vielen DAnk!

Wie geht das denn? Das muss man doch nicht prüfen. Gibt es keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Wie kann ein Arbeitnehmer in einem Monat mehr als sechs Wochen krank sein? Was sagt denn die Krankenkasse dazu? Eigentlich bekommt man als Arbeitnehmer eine Mitteilung über das zu erwartende Krankengeld. Der Auszahlung erfolgt dann rückwirkend nach dem nächsten Arztbesuch.
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04.11.2018 08:15:05 - Gast

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte im Dezember 2014 eine OP am rechten Fuß.
Leider wurden daraus drei und ich war fast 2 Jahre krank geschrieben. 6 Lohnfortzahlung, 52 Wochen Krankenkasse
dann ausgesteuert, dann Arbeitslosengeld.Ich bin seit 1 Jahren wieder voll am arbeiten,aber meinem Fuß geht es wieder schlechter. Meine Frage,wenn ich mich wieder operieren lasse,was ist mit der Zahlung des Krankengeldes. Wird das nach 6 Wochen gezahlt weil es das selbe  Krankenbild ist wie 2014. Ich habe gehört das die Krankenkasse dann nicht zahlt.
Ich gabe Angst das ich dann zum sozial Fall werde.
Wenn mir da einer eine Info geben kann,wäre nett.
Gruss Frank Mußner
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05.11.2018 09:36:47 - FreelancerHH

Hallo Herr Mußner,

nach mehr als einem Jahr seit der letzten Erkrankung wird man wohl von einem neuen Fall ausgehen. Das heißt, Ihr jetziger Arbeitgeber ist für 6 Wochen in der Lohnfortzahlung. Wenn Sie länger krank sind, bekommen Sie Krankengeld.

Gute Besserung
FHH
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06.11.2018 08:32:19 - anni2012

Hallo,

Zitat
Gast schreibt:
Wie kann ein Arbeitnehmer in einem Monat mehr als sechs Wochen krank sein?

Das geht natürlich nicht, aber der Arbeitgeber hat die Möglichkeit bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Arbeitnehmer, wenn er mehr als 6 Wochen in den letzten 12 Monaten krank war, wegen ein und der selben Krankheit arbeitsunfähig war. Sollte dies der Fall sein, ist der Arbeitgeber nicht mehr in der Lohnfortzahlung, sondern die Krankenkasse am Zug zur Erstattung des Krankengeldes an den Arbeitnehmer.

Daher braucht man nicht 6 Wochen "am Stück" krankgeschrieben sein, es langt, wenn es 6 Wochen wegen ein und der selben Krankheit, im Zeitraum von 12 Monaten arbeitunfähig war.

Zitat
Gast schreibt:
oder zumindest sollte doch der Lohn voll gezahlt werden das es sich um das Unternehmerische Risiko handelt, oder?

Naja, aus Sicht des Arbeitnehmers mag das wohl so sein. Aber stellt euch mal vor, ihr wärt Arbeitgeber, und ihr würdet den Lohn vorab - auf "unternehmerisches Risiko" ausbezahlen und es würde herauskommen, dass der Arbeitnehmer eigentlich im Krankengeldbezug ist. Dann müsst ihr die komplette Abrechnung stornieren und vom Arbeitnehmer dann das Geld wieder einfordern, da dieser ja das Krankengeld von der Krankenkasse erhalten hat, das wäre ein wirkliches "Guddel-Muddel". Und dem Arbeitnehmer würde es dann auch wieder nicht passen.
Denn er müsste das bereits erhaltene - zuviel bezahlte - Geld wieder dem Arbeitgeber zurück geben, da es ihm nicht zu steht.

Daher - kurz um:
Der Arbeitgeber hat es - aus meiner Sicht - absolut richtig gemacht!

VG,
Anni
[ Zitieren | Name ]

14.11.2018 14:07:46 - HEIKO S

Guten Tag. Was bedeutet Lohnfortzahlung und wie wird diese gezahlt. Was wird dabei an Stunden pro Tag gezahlt und wieviel Tage in der Woche. Ich frage weil ich von Montag bis Samstag durchweg zwischen 7 und 8 Stunden in einem Supermarkt arbeite über eine fremdfirma die das leergut bekommen hat da es die Mitarbeiter des Marktes nicht selbst schaffen. Meines Erachtens nach sind es dann im Durchschnitt 7,5 Stunden mal 6 Tage die Woche.ich bin seit 4 Wochen krank geschrieben durchweg
[ Zitieren | Name ]

16.11.2018 08:34:41 - anni2012

:wink1:  Hallo HEIKO S,


Es kommt auf die vertragliche Vereinbarung an. Auch um die hier gemachte Stundenzahl und Wochenarbeitstage.

Anhand dieser wird dann die Lohnfortzahlung errechnet.

VG,
anni
[ Zitieren | Name ]

01.12.2018 13:39:18 - Gast

Ich war letztes Jahr wegen offener Wunde am Zeh (Diabetes 2) 3 Monate krankgeschrieben und bekam Krankengeld.  Jetzt habe ich am gleichen Fuß  aber an anderer Stelle wieder eine offene Wunde, bekomme ich bei einer Krankschreibung gleich wieder Krankengeld oder erst Lohnfortzahlung?
[ Zitieren | Name ]

02.12.2018 18:05:01 - Gast

Wenn man schon wochenlang, also weit über 6 Wochen krank war, nun bis zu einem schon lang geplanten Urlaub krank geschrieben ist und diesen Urlaub als "gesund" verbringt und sich gleich nach den 2 Wochen Urlaub zwischen den Jahren wieder krank schreiben lässt.... wird der Urlaub dann vom Arbeitgeber mit voller Lohnfortzahlung abgedeckt? Die neue Krankschreibung zur gleichen Krankheit wird dann wieder mit Krankengeld berechnet, oder? :denk:
[ Zitieren | Name ]

03.12.2018 09:28:50 - Gast

Zitat
Gast schreibt:
Wenn man schon wochenlang, also weit über 6 Wochen krank war, nun bis zu einem schon lang geplanten Urlaub krank geschrieben ist und diesen Urlaub als "gesund" verbringt und sich gleich nach den 2 Wochen Urlaub zwischen den Jahren wieder krank schreiben lässt.... wird der Urlaub dann vom Arbeitgeber mit voller Lohnfortzahlung abgedeckt? Die neue Krankschreibung zur gleichen Krankheit wird dann wieder mit Krankengeld berechnet, oder?  

Hallo,
vermutlich würde der Arbeitgeber einem dann - zurecht - gar nicht mehr glauben, dass man krank ist. Entweder du bist arbeitsunfähig (krank) oder nicht. Urlaub im Land ist auch bei Arbeitsunfähigkeit kein Problem. Vor einem Auslandsaufenthalt sollte man die Krankenkasse informieren und begründen, dass der Urlaub der Gesundung dient. Allerdings gibt es für die Tage im Ausland dann kein Krankengeld.
[ Zitieren | Name ]

03.12.2018 09:31:50 - HaWeBe

Zitat
Gast schreibt:
Ich war letztes Jahr wegen offener Wunde am Zeh (Diabetes 2) 3 Monate krankgeschrieben und bekam Krankengeld.  Jetzt habe ich am gleichen Fuß  aber an anderer Stelle wieder eine offene Wunde, bekomme ich bei einer Krankschreibung gleich wieder Krankengeld oder erst Lohnfortzahlung?

Hallo,
wenn es sich um eine neue Erkrankung handelt, greift wieder die Lohnfortzahlung. Wenn du nach der ersten Erkrankung zwischendurch wieder genesen bist, dann müsste das der Fall sein.
Gute Besserung
HaWeBe
[ Zitieren | Name ]
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