Mindestlohn: Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber

Wolff von Rechenberg
Arbeitgeber müssen strenge Aufzeichnungspflichten für den Mindestlohn beachten. Die Pflichten gelten je nach Branche. Unternehmen sollten sich daran halten, denn mit der Lohnsteuernachschau hat der Gesetzgeber ein neues Kontrollinstrument geschaffen.

In einigen Branchen kennen Arbeitgeber schon die Aufzeichnungspflichten über die Arbeitszeit der Beschäftigten. In Branchen, in denen ein für allgemeinverbindlich erklärter Tariflohn gilt, traten mit dem tariflichen Mindestlohn auch die Aufzeichnungspflichten in Kraft:
  • Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Winterdienst
  • Aus- und Weiterbildung
  • Baugewerbe
  • Dachdecker
  • Elektrohandwerk
  • Fleischwirtschaft
  • Friseure
  • Gebäudereinigung
  • Gerüstbauer
  • Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau
  • Maler und Lackierer
  • Pflege
  • Schornsteinfeger
  • Textilindustrie
  • Wäschereien mit Firmenkunden


Die Aufzeichnungspflichten gelten auch für Unternehmen, die Leiharbeiter beschäftigen. Nach § 19 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) müssen sie für jeden Arbeitstag und jeden Arbeitnehmer aufzeichnen:
  • Beginn,
  • Dauer und
  • Ende der Arbeitszeit.

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 gelten die Aufzeichnungspflichten außerdem für die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Branchen sofern sie nicht schon im Arbeitnehmerentsendegesetz genannt werden.
  • Baugewerbe,
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personenbeförderungsgewerbe,
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  • Schaustellergewerbe,
  • Unternehmen der Forstwirtschaft,
  • Gebäudereinigungsgewerbe,
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  • Fleischwirtschaft.

Für Unternehmen dieser Branchen gilt außerdem eine Sofortmeldepflicht für Arbeitnehmer gemäß § 28a Abs. 4 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV). Betroffene Unternehmen werden regelmäßig geprüft. Arbeitgeber können sich daran orientieren, wenn sie nicht sicher sind, ob Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn auch für die gelten.

Ist ein Unternehmen schon einmal geprüft worden, und wurde dabei festgestellt, dass es nicht unter die Regeln des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes fällt, dann kann es davon ausgehen, dass es auch nicht unter die Aufzeichnungspflichten fällt. Darüber informiert der Zoll, dem die Kontrollen in Sachen Mindestlohn und Schwarzarbeit obliegen.
Achtung! Für Minijobs müssen Unternehmen unabhängig von der Branche stets die Arbeitszeiten aufzeichnen. Die Aufzeichnungspflichten gelten auch für kurzfristig Beschäftigte. Ausnahme: Privathaushalte sind von den Mindestlohn-Aufzeichnungspflichten ausgenommen, wenn sie Minijobber beschäftigen.

Form der Aufzeichnungen zum Mindestlohn

Die Aufzeichnungen sind gemäß § 1 Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) in deutscher Sprache aufzubewahren. Eine bestimmte Form müssen Arbeitgeber nicht beachten. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Arbeitgeber seine Arbeitszeitaufzeichnungen auf Papier oder digital führt. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine digitale Aufzeichnung, dann kann er das ebenfalls formlos tun. 

Liegen Wochenpläne für die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer vor, dann können Arbeitgeber diese Pläne für ihre Aufzeichnungen verwenden. Sie müssen aber jede Abweichung vom Plan protokollieren – und: Wenn keine Abweichung vom Plan eingetreten ist, muss der Arbeitgeber auch dies formlos protokollieren.

Urlaub, Krankheit und Pausen im Mindestlohn

Muss ein Arbeitgeber eigentlich auch die Pausen seiner Mitarbeiter aufzeichnen? Der Zoll fordert Arbeitgeber in einem Informationstext dazu auf, auch Pausenzeiten aufzuzeichnen. Im Arbeitnehmerentsendegesetz ist von Pausen hingegen keine Rede. Der Steuerberater André Kaponig bezweifelt eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht über Pausenzeiten in einem Beitrag in der Zeitschrift "BC Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling" (5/2015).

Auch der Fragebogen des Prüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung weise den Arbeitgeber nicht auf eine Aufzeichnung der Pausenzeiten hin, schreibt Kaponig. Dennoch empfiehlt er Unternehmern, die Pausenzeiten gesondert aufzuzeichnen – zur Sicherheit.
Achtung! Selbstverständlich sollten Arbeitgeber Krankheits- und Urlaubstage aufzeichnen.

Verordnungen vereinfachen Aufzeichungspflichten beim Mindestlohn

Die bereits erwähnte Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) ist gleichzeitig mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zum Jahresbeginn 2015 in Kraft getreten. Im Juli 2015 kündigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eine Lockerung an: Arbeitgeber seien von allen Aufzeichnungspflichten befreit für Arbeitnehmer, die ein verstetigtes Monatsentgelt von mindestens 2.000 Euro brutto bekommen und während der letzten zwölf Monate auch erhalten haben, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Für Saisonbeschäftigte soll jedoch weiterhin eine Grenze von 2.985 Euro Monatseinkommen gelten. Für Minijobber im gewerblichen Bereich gilt immer eine Aufzeichnungspflicht.

Die Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) räumt dem Arbeitgeber in § 1 Abs. 1 ebenfalls vereinfachte Aufzeichnungspflichten ein,...
  • soweit er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten beschäftigt,
  • diese keinen Vorgaben zur konkreten täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) unterliegen und
  • sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen

Eine ausschließlich mobilen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 MiLoAufzV sieht der Gesetzgeber dann gegeben, wenn eine Tätigkeit nicht an Beschäftigungsorte gebunden ist. Eine ausschließlich mobile Tätigkeit liege "insbesondere bei der Zustellung von Briefen, Paketen und Druckerzeugnissen, der Abfallsammlung, der Straßenreinigung, dem Winterdienst, dem Gütertransport und der Personenbeförderung vor", heißt es in §1 Abs. 2 MiLoAufzV. Arbeitgeber, die dies für sich in Anspruch nehmen können, brauchen lediglich den täglichen Arbeitsumfang aufzeichnen, nicht aber Beginn und Ende der Arbeitszeit.

Arbeitgeber sollten vorausschauend handeln

Der Mindestlohn betrifft Arbeitgeber im Niedriglohnsektor besonders hart. Sie müssen beim Lohn jeden Euro umdrehen, um im Wettbewerb zu bestehen. Gleichzeitig beklagen Steuerberater mangelnde Rechtssicherheit beim Mindestlohn. So ist keineswegs abschließend geklärt, welche Lohnbestandteile bei der Berechnung des Mindestlohns herangezogen werden dürfen.

So weist Steuerberater André Kaponig in seinem Beitrag in der Zeitschrift "BC" darauf hin, dass Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen nach einem Beschluss des Berliner Arbeitsgerichts nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen seien (Az.: 54 Ca 14420/14). Bei der Berechnung der Grenze für die Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn dürften solche Gehaltsbestandteile jedoch berücksichtigt werden.

Gerade vor dem Hintergrund der noch nicht abschließend geklärten Details rund um die Arbeitgeberpflichten durch den Mindestlohn, sollten Unternehmen sehr gründlich die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten dokumentieren. Denn mit der Lohnsteuernachschau hat der Gesetzgeber ein neues Instrument geschaffen, das Prüfungen vor Ort schneller und einfacher ermöglicht.

(Stand: 2021)




Quelle: Zoll, BMAS, IHK Koblenz, Deutsche Rentenversicherung, BC 5/2015, Gesetze im Internet
letzte Änderung W.V.R. am 23.06.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

07.10.2017 19:22:42 - Gast

Hallo,
ist ja sehr interessant, habe eine Tankstelle, kann diese hier nicht finden.

Muß ich auch diese Stundenzettel führen?
Vielen Dank
[ Zitieren | Name ]
Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

RS Controlling-System

Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>.
Anzeige
Agenda Software

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Ihr Fachbeitrag

Autorin_pm_Jasper_Grahl.jpgGerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
Anzeige

Ihr Fachbeitrag

Autorin.jpg Werden Sie Autor! Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag im Bereich Lohn- und Gehalts-Abrechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Stellenanzeigen

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Kaufmännische Angestellte Finanzen und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Wir sind mit unseren drei Häusern Katharinenhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt das größte Klinikum in Baden-Württemberg. Über 9000 Mitarbeitende versorgen auf den Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patient:innen oder sind in Verwaltung, Technik oder IT für ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Bewerber Beurteilung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Bewerber nach mehreren Kriterien beurteilen. Viele wichtige Kriterien sind bereits enthalten, jedoch können Sie diese auch selber bestimmen. Mehr Informationen >>

Kennzahlen-Dashboard

business_wissen_9918501_1.png
Sie möchten Ihre Kennzahlen im Unternehmen darstellen? Mit dem Kennzahlen-Dashboard werden die wichtigen Kennzahlen so aufbereitet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Zahlen arbeiten können. Eine spezielle Darstellungsform basiert auf dem Modell der Balanced Scorecard (BSC).
Mehr Informationen >>

RS-Anlagenverwaltung

Mit dieser auf Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Restbuchwerte Ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>