Lohnsteuer-Nachschau: Das müssen Arbeitgeber wissen

Wolff von Rechenberg
Mit der Lohnsteuer-Nachschau führt der Gesetzgeber eine neue Prüfungsmöglichkeit für die Finanzämter ein. Das neue Instrument soll im Kampf gegen Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit helfen. Die Folge kann eine Außenprüfung ohne Ankündigung sein.

Wenn während der Büro- oder Geschäftszeiten ohne Terminabsprache ein Fremder in den Firmenräumen steht, kann es sich um einen Finanzbeamten auf Lohnsteuer-Nachschau handeln. Das Bundesministerium der Finanzen hat diese neue Form der Steuerprüfung mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 in § 42g Einkommensteuergesetz (EStG) neu verankert. 

Lohnsteuernachschau keine Außenprüfung

In dem Schreiben weist das Ministerium darauf hin, dass es sich bei der Lohnsteuer-Nachschau nicht um eine Außenprüfung im Sinne der §§ 193 ff. Abgabenordnung (AO) handelt. Die Nachschau kann jedoch in eine Außenprüfung übergehen. Dann nämlich, wenn die Lohnsteuer-Nachschau steuerliche Unregelmäßigkeiten aufdeckt. Für die Prüfung gelten die üblichen Bestimmungen für die Prüfungsanordnung. 
Achtung! Die Prüfer können noch vor Ort von einer Lohnsteuer-Nachschau zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung übergehen. Eine vorherige Ankündigung ist in diesem Fall überflüssig. Die Beamten müssen nur den Beginn der Prüfung mit Datum und Uhrzeit zu protokollieren. Außerdem müssen sie dem Geprüften Dauer und Umfang der Prüfung mitteilen. Ob einer Nachschau die Prüfung folgt, liegt im Ermessen des Finanzamtes. 


Der Übergang zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung nach § 42f EStG kann erfolgen,
  • wenn bei der Lohnsteuer-Nachschau erhebliche Fehler beim Steuerabzug vom Arbeitslohn festgestellt wurden,
  • wenn der für die Besteuerung maßgebliche Sachverhalt im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau nicht abschließend geprüft werden kann und weitere Ermittlungen erforderlich sind,
  • wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungspflichten im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau nicht nachkommt oder
  • wenn die Ermittlung von Sachverhalten aufgrund des fehlenden Datenzugriffs nicht oder nur erschwert möglich ist.

Zweck der Lohnsteuer-Nachschau

Eine Lohnsteuer-Nachschau prüft ausschließlich Sachverhalte, die mit dem Einbehalten und Abführen von Lohnsteuer durch den Arbeitgeber zusammenhängen. Sie dient dem Kampf gegen Lohnsteuerverstöße wie Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit. Das Finanzamt kann die Lohnsteuer-Nachschau aber auch anordnen, um zu klären
  • wie viele Arbeitnehmer ein Unternehmen tatsächlich beschäftigt,
  • ob Minijobber steuerlich korrekt eingeordnet sind,
  • ob der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) korrekt abruft und anwendet.

Außerdem kann das Finanzamt Unternehmen prüfen, die den Betrieb gerade aufgenommen haben.
Wichtig! Privathaushalte sind von der Lohnsteuer-Nachschau ausgenommen.

Das Finanzamt kann am Ende der Nachschau auf der Basis der dabei gewonnenen Erkenntnisse eine Lohnsteuer-Nachforderung stellen oder einen Haftungsbescheid erlassen. Es kann Lohnsteueranmeldungen ändern oder nachtragen und auch Arbeitnehmer zur Kasse bitten, wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.

Gegen alle Verwaltungsakte in der Folge der Lohnsteuer-Nachschau kann der Betroffene schriftlich Widerspruch einlegen. Der Prüfer darf das Schreiben entgegennehmen. Über den Widerspruch entscheidet entweder an Ort und Stelle der Prüfer oder das später zuständige Finanzamt.

Ablauf der Lohnsteuer-Nachschau

Zur Lohnsteuer-Nachschau erscheint der Finanzbeamte immer ohne Anmeldung. Der Steuerprüfer darf das nur im Ausnahmefall. Das bedeutet für den Unternehmer, dass er die Lohnsteuer-Nachschau nicht verzögern kann. Der Gesetzgeber hat auch den möglichen Zeitraum für die Lohnsteuer-Nachschau festgelegt. Die Lohnsteuer-Nachschau darf nur während der Geschäfts- und Arbeitszeiten stattfinden. Außerhalb dieser Zeiten darf eine Nachschau nur stattfinden, wenn sich Arbeitnehmer im Betrieb befinden.

Der Beamte muss sich ausweisen und dem Arbeitgeber den bundesweit einheitlichen Vordruck "Durchführung einer Lohnsteuer-Nachschau" übergeben. Der Beamte muss den Arbeitgeber über dessen Rechte und Pflichten informieren. Er muss ihm den Anlass, den Umfang und die voraussichtliche Dauer der Nachschau mitteilen.

Das dürfen Amtsträger bei der Lohnsteuer-Nachschau:
  • Die Prüfer dürfen bei der Lohnsteuer-Nachschau alle beruflich oder gewerblich genutzten Räume betreten.
  • Sie dürfen alle für die Lohnsteuer relevanten Unterlagen einsehen.
  • Sie dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer befragen, auch wenn unklar ist, ob es sich bei einer Person vor Ort um einen Arbeitnehmer handelt.

Mitwirkungspflichten

Der Arbeitgeber muss sämtliche Urkunden, Akten und Daten aushändigen, die der Vertreter des Finanzamts einsehen will. Auf Daten darf der Finanzbeamte nur zugreifen, wenn der Arbeitgeber es erlaubt. Tut er es nicht, dann muss er alle Daten ausdrucken, die der Beauftragte der Steuerverwaltung sehen will.

Der Amtsträger darf keine Geschäftsräume durchsuchen, aber der Arbeitgeber muss ihm Zutritt zu allen Räumen gewähren, in denen gearbeitet wird. Betreten ist nicht Durchsuchen. Privaträume sind zwar tabu. Doch wenn der Finanzbeamte ein privates Zimmer durchqueren muss, um in ein häusliches Arbeitszimmer zu gelangen, dann darf ihn der Geprüfte nicht daran hindern.

Arbeitnehmer müssen dem Prüfer auf Nachfrage Art und Höhe ihrer Einkünfte nennen und Lohnabrechnungen vorlegen, wenn der Amtsträger es verlangt.
Achtung! Weigert sich der Arbeitgeber, Fragen zu beantworten oder Akten herauszugeben, dann kann der Beauftragte des Finanzamtes dies als Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten auffassen. Schnell geht eine Lohnsteuer-Nachschau dann in eine Lohnsteuer-Außenprüfung über.

Umweg zur Außenprüfung ohne Ankündigung?

Der Gesetzgeber betrachtet die Lohnsteuer-Nachschau nicht als eingehende Außenprüfung, sondern eher als schnelle Kontrolle, die offensichtliche Verstöße gegen Lohnsteuerrecht aufdecken soll. Das Finanzamt will prüfen, ob ein Arbeitgeber Löhne und Gehälter ordentlich abrechnet und versteuert, oder ob die Zahl der angemeldeten Arbeitnehmer mit jener Zahl übereinstimmt, die das Finanzamt gemeldet bekommen hat.

Arbeitgeber sollten die Lohnsteuer-Nachschau dennoch nicht leicht nehmen. Stoßen die Beauftragten des Finanzamtes auf Ungereimtheiten, kann die Nachschau schnell in eine Lohnsteuer-Außenprüfung übergehen. Die Nachschau öffnet einen Umweg zu einer Außenprüfung ohne vorherige Ankündigung. Wenn der Finanzbeamte vor der Bürotür steht, lässt er sich nicht abweisen.
Achtung! Wenn der Beauftragte des Finanzamts vor der Tür steht, ist es zu spät für eine strafbefreiende Selbstanzeige, warnt der Fachdienst Haufe.de. Gemäß § 371 AO tritt die Straffreiheit nicht ein, wenn vor der Selbstanzeige ein Amtsträger zu einer Prüfung erschienen ist - auch wenn er zu einer Lohnsteuer-Nachschau gekommen ist.




letzte Änderung W.V.R. am 10.06.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / Robert Kneschke


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Ihr Fachbeitrag

Autorin_pm_Jasper_Grahl.jpgGerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
Anzeige

Ihr Fachbeitrag

Autorin.jpg Werden Sie Autor! Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag im Bereich Lohn- und Gehalts-Abrechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Stellenanzeigen

Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zu ihm gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit ihren Stammwerken in Deutschland sowie lokale Produktionsstätten in Brasilien, China und Indien. B... Mehr Infos >>

Buchhalter / Buchhalterin (m/w/d)
text2net legt Wert auf eine familienbewusste und flexible Arbeitszeitgestaltung, kurze Entscheidungswege und eine gute Arbeitsatmosphäre. Unsere Büroräume liegen in Bonn in zentraler Lage mit sehr guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (Nähe Hauptbahnhof / Busbahnhof). Bei uns erwa... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d)*
Wir haben noch viel vor – und Sie? Gerade starten wir in allen Bereichen eine Phase der Neugestaltung, die sich somit auch in Ihrem Bereich bemerkbar macht. Der Geschäftsbereich Versiche­rungsbetrieb ist insbesondere für die Vereinnahmung der Beiträge und die Auszahlung der Leistungen sowie die B... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

RS - Make or Buy Analyse

In einem Unternehmen kommt oft die Frage auf, ob man Materialien in Eigenproduktion herstellen sollte oder diese extern zukauft. Dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Fragestellung auf Grundlage der Make or Buy Analyse. Die Berechnung kann nach Vollkosten- oder Grenzkostenansatz durchgeführt werden.
Mehr Informationen >>


Preiskalkulation mit Excel

Preiskalkulation einfach gemacht: dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Kalkulation Ihrer Preise. Geeignet sowohl im Dienstleistungs- als auch im Industriebereich. Auch zur Preiskalkulation einzelner Projekte anwendbar. Inklusive einstufiger Deckungsbeitragsrechnung.
Mehr Informationen >>

Kundendatenbank inkl. Rechnungsprogramm

Die Excel- Kundendatenbank für bis zu 2000 Kunden ist ideal als Vertriebsdatenbank einsetzbar mit integrierten Termin-/ Wiedervorlagenmanagement zur Verwaltung, Steuerung, Planung und Reporting von Kundendaten und Vertriebsaktivitäten. Erstellen Sie ganz einfach Ihre Rechnungen für verwaltete Kunden mit Produkten aus Ihrem Katalog. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Haushaltsbuch Premium 

Haushaltsbuch_Premium_03.jpg
Kostenkontrolle durch Planung und Erfassung aller privaten Ausgaben und Einnahmen.
Monatsende und schon wieder fragen Sie sich „Wo ist das ganze Geld geblieben?“
Die Excel-Vorlage Haushaltsbuch Premium bringt Aufschluss. Auf den ersten Blick erscheint es zwar mühsam, jedoch bringt die Erfassung aller monatlichen Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsbuch viele Vorteile mit sich:. Zum Shop >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>