Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber

So funktioniert der interne Lohnsteuerjahresausgleich

Wolff von Rechenberg
Als "Lohnsteuerjahresausgleich" bezeichnet der Volksmund oft fälschlich die Einkommensteuererklärung. Doch die Begriffe meinen unterschiedliche Dinge. Einen internen Lohnsteuerjahresausgleich nimmt der Arbeitgeber am Ende eines Jahres vor. Er soll Arbeitnehmer entlasten, die keine Einkommensteuererklärung abgeben. 

Endlich ist das Weihnachtsgeld da, aber vom 13. Monatsgehalt tröpfeln nur Bruchteile aufs Konto. Das doppelte zu versteuernde Einkommen katapultiert den Arbeitnehmer in eine höhere Steuerklasse. Die Folge sind höhere Steuern und Abgaben. Für Steuergerechtigkeit sollte sich der Steuerzahler mit der Einkommensteuererklärung kümmern. Aber nicht jeder Arbeitnehmer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Und viele tun es auch nicht. 

Beim Lohnsteuerjahresausgleich kappt der Arbeitgeber Einkommensspitzen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld und verteilt sie übers Jahr. Zuviel abgezogene Lohnsteuer muss er dem Arbeitnehmer erstatten. Der Arbeitgeber vergleicht die für die einzelnen Monate nach der Monatslohnsteuertabelle einbehaltene Lohnsteuer am Jahresende mit der Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle. Die Differenz zieht er von der Lohnsteuer ab, die er für den Arbeitnehmer einbehalten muss.

Fristen für den internen Lohnsteuerjahresausgleich

Arbeitgeber müssen den internen Lohnsteuerjahresausgleich spätestens mit der Lohnauszahlung im März des Folgejahres vornehmen. In der Regel bekommen Arbeitnehmer ihre Steuerrückzahlung vom Arbeitgeber im Dezember, mit dem letzten Gehalt des Jahres.
Achtung! Eine Auszahlung des Betrages ist verboten. Der Arbeitgeber darf den zuviel gezahlten Betrag ausschließlich von der noch anfallenden Lohnsteuer abziehen. Außerdem muss er den Lohnsteuerjahresausgleich für jeden Arbeitnehmer gesondert vornehmen. Eine Vermischung oder Verrechnung ist verboten.

Pflicht zum Lohnsteuerjahresausgleich

Verpflichtet zum internen Lohnsteuerjahresausgleich ist nach § 42b Einkommensteuergesetz (EStG) jeder Arbeitgeber, der am 31. Dezember eines Jahres mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt. Kleinere Unternehmen müssen den Lohnsteuerjahresausgleich nicht vornehmen und werden es wohl mehrheitlich auch nicht tun. Das Verfahren verursacht zusätzliche Arbeit in der Lohnbuchhaltung - auch wenn die elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM.

Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber nicht für alle Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber darf den internen Lohnsteuerjahresausgleich nicht für alle Mitarbeiter seines Unternehmens vornehmen. § 42b Abs. 1 EStG formuliert eine Vielzahl von Ausnahmen. Ein Lohnsteuerjahresausgleich muss für einen Mitarbeiter nur dann vorgenommen werden, wenn er das ganze Jahr uneingeschränkt lohnsteuerpflichtig im Unternehmen gearbeitet hat. Hingegen darf der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen, wenn beispielsweise
  • der Arbeitnehmer Einkünfte mit einer anderen Steuerklasse als I hatte,
  • für den Arbeitnehmer ein Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag berücksichtigt wird,
  • der Arbeitnehmer Sonderzahlungen erhalten hat (Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Krankengeld etc.) oder einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
  • für den Arbeitnehmer der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung im Lauf des Jahres sich geändert hat,
  • der Arbeitnehmer Steuerausländer ist, seinen Wohnsitz also im Ausland hat.

Im Grunde darf der Arbeitgeber den internen Lohnsteuerjahresausgleich nur für Arbeitnehmer vornehmen, die keine besonderen Steuermerkmale aufweisen und deswegen selbst keine Steuererklärung abgeben müssen. In allen Steuerfällen, in denen Arbeitnehmer verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, darf der Arbeitgeber keinen internen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen.




Quelle: EStG, Haufe.de
letzte Änderung W.V.R. am 04.06.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net/ Phovoi R.


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

13.12.2017 15:12:29 - Gast

"Achtung! Eine Auszahlung des Betrages ist verboten. Der Arbeitgeber darf den zuviel gezahlten Betrag ausschließlich von der noch anfallenden Lohnsteuer abziehen. Außerdem muss er den Lohnsteuerjahresausgleich für jeden Arbeitnehmer gesondert vornehmen. Eine Vermischung oder Verrechnung ist verboten." :denk:
Dem kann ich nicht zustimmen. Das widerspricht ja auch dem Charakter des Lohnsteuerjahresausgleichs. Es darf selbstverständlich der zuviel gezahlte Lohnsteuerbetrag ausgezahlt werden!
 ;)
[ Zitieren | Name ]
Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Ihr Fachbeitrag

Autorin_pm_Jasper_Grahl.jpgGerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
Anzeige

Ihr Fachbeitrag

Autorin.jpg Werden Sie Autor! Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag im Bereich Lohn- und Gehalts-Abrechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Stellenanzeigen

Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) – Kreditoren und Debitoren
Die Vogel Group ist ein inhaber­geführtes mittel­ständisches Familien­unternehmen der Automobil­industrie. Für namhafte Kunden fertigen wir hoch­wertige Kunststoff­komponenten und Spritz­guss­formen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) ... Mehr Infos >>

Leiter (m/w/d) Inventar- und Materialmanagement
Als Unternehmen, das mit über 500 Berufen in 130 Ländern vertreten ist, bieten wir hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards, strenge ethische Grundsätze, eine Kultur der Innovation und vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten. Werden Sie Teil eines globalen Teams, an dessen Mission schon jetzt rund 100... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Arbeitshilfe Krisenmanagement

Das neue Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist Bestandteil des seit Anfang 2021 geltenden Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG). Im StaRUG ist vor allem die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern, z.B. GmbHs, geregelt.
Mehr Informationen >>

Kosten-Nutzen-Analyse einer Photovoltaik-Investition

Mit diesem Excel-Tool lassen sich die Auswirkungen unterschiedlicher Parameter und Annahmen verdeutlichen, wie beispielsweise der Nutzen nach Steuern und Abgaben aus einer Photovoltaik-Investition. Die Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt unter anderem Unterschiede bei Privat-Investoren und Unternehmen, 
Betriebskosten und Grenzsteuersatz.
Mehr Informationen >>

Aktienübersicht mit Trendanalyse

PantherMedia_Andres_Rodriguez.jpg
Behalten Sie alle Ihre Aktientitel auf einen Blick im Auge! Mit diesem Programm behalten Sie die Übersicht über Ihre Aktien und werden bei jeder Trendveränderung informiert. Wählen Sie beliebig aus über 80 Trendsignalen aus - die jederzeit automatisch überprüft werden. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>