Mindestlohn
Arbeitgeber müssen strenge Aufzeichnungspflichten für den Mindestlohn
beachten. Die Pflichten gelten je nach Branche. Unternehmen sollten sich daran halten, denn mit der Lohnsteuernachschau hat der Gesetzgeber ein neues Kontrollinstrument geschaffen.
In einigen Branchen kennen Arbeitgeber schon die Aufzeichnungspflichten
über die Arbeitszeit der Beschäftigten. In Branchen, in denen ein für allgemeinverbindlich erklärter Tariflohn gilt, traten mit dem tariflichen Mindestlohn auch die Aufzeichnungspflichten in Kraft:
- Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Winterdienst
- Aus- und Weiterbildung
- Baugewerbe
- Dachdecker
- Elektrohandwerk
- Fleischwirtschaft
- Friseure
- Gebäudereinigung
- Gerüstbauer
- Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau
- Maler und Lackierer
- Pflege
- Schornsteinfeger
- Textilindustrie
- Wäschereien mit Firmenkunden
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Arbeitgeber müssen strenge Aufzeichnungspflichten für den Mindestlohn
beachten. Die Pflichten gelten je nach Branche. Unternehmen sollten sich daran halten, denn mit der Lohnsteuernachschau hat der Gesetzgeber ein neues Kontrollinstrument geschaffen.
In einigen Branchen kennen Arbeitgeber schon die Aufzeichnungspflichten
über die Arbeitszeit der Beschäftigten. In Branchen, in denen ein für allgemeinverbindlich erklärter Tariflohn gilt, traten mit dem tariflichen Mindestlohn auch die Aufzeichnungspflichten in Kraft:
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