Rechengrößen / Beitragssätze 2017 in der Sozialversicherung

Wolff von Rechenberg
Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2017 wieder angepasst. Die Sozialversicherungsbeiträge und Krankenkassenbeiträge bleiben voraussichtlich stabil.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2017 zugrunde liegende Einkommensentwicklung im Jahr 2015 betrug im Bundesgebiet 2,65 Prozent (2,46 Prozent im Westen und 3,91 Prozent im Osten). Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne "Ein-Euro-Jobs" abgestellt.

Lohn1x1.de hat die vorraussichtlichen Rechengrößen 2017 zusammengefasst. Bundestag und Bundesrat müssen die neuen Rechengrößen noch verabschieden.

Beitragssätze

Die Sozialversicherungsbeiträge werden nach folgenden Prozentsätzen in Bezug zum Gehalt bzw. den beitragspflichtigen Einnahmen insgesamt berechnet.

Bezeichnung
Gesamt
AN-Anteil
AG-Anteil
Krankenversicherung voller Beitragssatz*
14,60 %
7,30 %
7,30 %
Krankenversicherung ermäßigter Beitragssatz

14,00 %
7,00 %
7,00 %
Pflegeversicherung
2,55 %
1,275 %
1,275 %
Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose


0,25 %


Arbeitslosenversicherung
3,00 %
1,50 %
1,50 %
Rentenversicherung
18,70 %
9,35 %
9,35 %
Knappschaftliche Rentenversicherung
24,80 %
9,35 %
15,45 %
Insolvenzgeldumlage




0,12 %
Künstlersozialabgabe




5,20 %

*Die Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben, die allein der Arbeitnehmer zahlt

Unfallversicherung
: Diese ist abhängig von der individuellen Gefahrenklasse, die für die Tätigkeit des Betriebes von der Berufsgenossenschaft festgelegt wird.
Die Umlagesätze für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall U1 und für Mutterschutzaufwendungen U2 werden von der jeweiligen Krankenkasse satzungsmäßig festgelegt.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen bestimmen den Höchstwert, der für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden kann. Die Versicherungspflichtgrenze gibt das Einkommen an bis zu dem Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein müssen. Arbeitnehmer, die mehr verdienen, dürfen sich nach einer Wartezeit privat versichern.

Bezeichnung
Gebiet
jährlich
monatlich
Allgemeine Rentenversicherung und
Arbeitslosenversicherung

West
Ost

76.200,-
68.400,-

6.350,-
5.700,-
Knappschaftliche Rentenversicherung

West
94.200,-
7.850,-


Ost
84.000,-
7.000,-
Kranken- u. Pflegeversicherung

West/Ost
52.200,-
4.350,-
Versicherungspflichtgrenze in
Kranken- und Pflegeversicherung

West/Ost


57.600,-


4.800,-


Werte in EUR


Rechengrößen


Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung, u.a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Insgesamt bezeichnet man die folgenden Beträge als die Rechnungsgrößen im

Bezeichnung

Gebiet

jährlich

monatlich
Bezugsgröße Rentenversicherung
und Arbeitslosenversicherung

West
Ost

35.700,-
31.920,-

2.975,-
2.660,-
Bezugsgröße Krankenversicherung
und Pflegeversicherung

West / Ost


35.700,-


2.975,-

Allgemeine Jahresentgeltgrenze

West / Ost
57.600,-

   
Besondere Jahresentgeltgrenze

West / Ost
52.200,-


Grenzwert für geringfügig Beschäftigte

West / Ost


450,-
Gleitzone

Gleitzonenfaktor

West / Ost





450,01
bis 850,00
0,7605
Geringverdienergrenze für zur
Berufsausbildung Beschäftigte 

West / Ost




325,-

Sachbezugswert freie Verpflegung




236,-
Sachbezugswert freie Unterkunft




223,-

Werte in EUR





letzte Änderung W.V.R. am 05.01.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / Wavebreakmedia ltd.


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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