Überstundenregelung: Überstunden und Arbeitsrecht

Wolff von Rechenberg
In Personalengpässen erwarten Unternehmen oft Überstunden. Doch nur vertraglich geregelt sind Überstunden ein Gewinn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ohne Vereinbarung enthalten sie arbeitsrechtlichen Sprengstoff.

Urlaubszeit, Grippewelle oder ein eiliger Terminauftrag: Wenn es zu Personalengpässen in Unternehmen kommt, erwarten Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern Überstunden, um die Arbeit zu schaffen. Doch Überstunden bergen ein erhebliches Konfliktpotenzial, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Nicht selten komme es zu Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht. Unternehmen sollten für Überstunden im Vorhinein klare Bedingungen vereinbaren.

Ohne Überstundenregelung kein Recht, Überstunden zu verlangen

Viele Arbeitnehmer nehmen Überstunden in Kauf, ohne dass dies schriftlich vereinbart wäre. Sei es aus Loyalität zum Unternehmen oder aus Angst um den Arbeitsplatz. Erst im Streitfall wird der Arbeitgeber dann feststellen, dass er nur dann das Recht hat, Überstunden anzuordnen, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat verankert ist. Ohne vertragliche Regelung dürften Arbeitgeber nur in betrieblichen Notfällen Überstunden anordnen, warnt WWS. Dazu zählten geschäftskritische Ereignisse wie Brand- oder Sturmschäden. Allgemeine Personalengpässe hingegen rechtfertigten keine Überstunden.


Überstundenregelung als Klausel im Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag sollte also eine Überstundenklausel enthalten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen so von Anfang an, aus welchem Grund und zu welchen Konditionen Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit anfallen können. Firmen können ihren Mitarbeitern etwa durch Überstundenzuschläge die Mehrarbeit schmackhaft machen.
Tipp: Besonders vorteilhaft sind Lohnzuschläge für Überstunden an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht: Hier fallen innerhalb bestimmter Grenzen keine Steuer- und Sozialversicherungsabgaben an.

Viele Unternehmen gleichen Überstunden einfach durch Freizeit aus. Muss das Unternehmen regelmäßig viele Überstunden von seinen Mitarbeitern verlangen, dann lohnen sich Jahresarbeitszeitkonten. Auf einem solchen Koto können Arbeitnehmer Überstunden ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt abbummeln.

Unbezahlte Überstunden nur für Führungskräfte

Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber auch unbezahlte Überstunden. Er setzt dabei keine Grenze nach oben. Darauf bauen sollten Arbeitgeber nicht. Gerichte halten nach Ansicht der Wirtschaftskanzel WWS bei einer 40-Stunden-Woche nur zwei bis acht Stunden pro Woche für angemessen. Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 entschieden, dass Überstunden und Mehrarbeit grundsätzlich vergütet werden müssen (Az. 5 AZR 765/10). Von dieser Regel macht das Gericht nur für Führungskräfte eine Ausnahme, die eine „deutlich herausgehobene Vergütung“ bekommen. Die Grenze für eine solche herausgehobene Vergütung ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer mehr verdient, kann vom Chef auch dazu verdonnert werden, abends oder am Wochenende zu arbeiten – ohne Anspruch auf Zuschlag. Eine Klausel, wonach mit dem Bruttogehalt alle Überstunden abgegolten sind, hat das höchste deutsche Arbeitsgericht hingegen für unwirksam erklärt. Der Arbeitsvertrag müsse eindeutig definieren, wie viele Überstunden für welche Aufgaben in welchem Zeitraum anfallen und wie viele Überstunden durch das Fixgehalt abgegolten seien. WWS rät: Generell sollten Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Anzahl der möglichen Überstunden ohne extra Vergütung nicht zu hoch ansetzen, damit die Klausel nicht unverhältnismäßig wird.

Ungenaue Überstundenregelung kann teuer werden

Wenn Unternehmen die Vergütung für Überstunden regeln wollen, sollten sie sich an einen Fachanwalt wenden. Erklärt ein Gericht im Streitfall die Regelung für unwirksam, kann es für den Arbeitgeber teuer werden. Dann nämlich müssen Firmen geleistete Überstunden stets vergüten, wenn die zusätzliche Arbeit nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. So hat das BAG formuliert.

Überstundenzuschläge

Überstundenzuschläge zählen in den meisten Unternehmen zum guten Ton. Eine gesetzliche Verpflichtung, Überstundenzuschläge zu zahlen lässt sich jedoch nur für Nachtarbeit ableiten: In § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) heißt es: "Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren."

Viele Flächentarifverträge schreiben Zuschläge für Überstunden beziehungsweise für Arbeit an Wochenenden und Feiertagen vor. Diese Pflichten gelten jedoch nur für Unternehmer, die Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband sind. Arbeitnehmer in Unternehmen ohne Tarifbindung können Überstundenzuschläge nur dann beanspruchen, wenn die Zuschläge im Arbeitsvertrag stehen.




Quelle: WWS, BAG
letzte Änderung W.V.R. am 29.03.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / lightwise


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

13.11.2015 22:16:05 - Gast

Hallo
Gibt es eine Regelung für Überstunden, wo geregelt ist, wie geleistete Überstunden in erster Linie beglichen werden müssen? Abfeiern oder vergüten?
[ Zitieren | Name ]

16.11.2015 08:20:10 - Gast

Hallo,

ob Überstunden abgebummelt oder abgegolten werden, kann das Unternehmen vertraglich mit seinen Mitarbeitern vereinbaren. In tarifgebundenen Unternehmen müssen allerdings die Regeln des Tarifvertrages eingehalten werden.

Beste Grüße
[ Zitieren | Name ]

06.01.2016 17:14:31 - Gast

Hallo,

Muss der Arbeitger die Überstunden (Ca.30-40 Std./monatlich.) die er billigend in Kauf durch Arbeitsumfang und Personalmangel nimmt, vergüten? Verträglich ist der Ausgleich durch Freizeit vereinbart, keine Bindung an ein Tarifvertrag.  Müssen die Überstunden immer schriftlich angeordnet werden?
[ Zitieren | Name ]

20.09.2016 08:58:02 - Gast

Hallo,
steht im Arbeitsvertrag: Für Überstunden gibt es Freizeitausgleich. Wenn arbeitsvertraglich nicht anders geregelt, müssen Überstunden nicht unbedingt schriftlich angeordnet werden. Allerdings sollten Sie irgendwo erfasst werden.
[ Zitieren | Name ]
Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Ihr Fachbeitrag

Autorin.jpg Werden Sie Autor! Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag im Bereich Lohn- und Gehalts-Abrechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Stellenanzeigen

Buchhaltung/Finanzen in Teilzeit
Der Ernst Reinhardt Verlag in München-Nymphenburg ist ein unabhängiger, mittelständischer Fach- und Sachbuchverlag für Pädagogik, Psychologie und Altenhilfe. Wir veröffentlichen Bücher, Fachzeitschriften und elektronische Medien. Wir suchen ab dem 1.6.2024 oder später für 20 Wochenstunden, regelm... Mehr Infos >>

Kreditoren- und Debitorenbuchhalter (m/w/d)
Die HIPP-Unternehmensgruppe hat ihren Sitz in Kolbingen im Kreis Tuttlingen und besteht aus fünf Gesellschaften im Bereich Medizintechnik und Präzisionstechnik. Hipp Präzisionstechnik beliefert und berät branchen­über­greifend vor allem in den Bereichen Luftfahrt, Automobil sowie Anlagen- und Mas... Mehr Infos >>

Leiterin Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadtreinigung Hamburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Wir möchten den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fac... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Aktien-Depot 

4_0-Excel_Aktien_Depot.jpg
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Ihre Aktien in Excel verwalten. Das Excel-Tool besteht aus drei verschiedenen Tabellenblättern: Das Blatt "Depot" dient der Verwaltung der einzelnen Aktienbestände. Es ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Das "aktuelle Depot" sowie verkaufte Aktien unter "Historie". Im Tabellenblatt "Übersicht" werden automatische Zusammenfassung der Aktien-Vorgänge nach Kalenderjahren und der wichtigsten Kennzahlen festgehalten. Im Blatt "Parameter" werden Spesensätze für Kauf und Verkauf, Freistellungsauftrag, Vorjahres-GV-Topf und sonstige persönliche Einstellungen hinterlegt.  Zum Shop >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>