Ist das Hochfahren der Computer Arbeitszeit
Leo
Aktives Mitglied
Beiträge: 10
Punkte: 10
Registrierung: 03.09.2020
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Hallo Forum,
im Zuge von Sparmaßnahmen will das Management die Arbeitszeiten auf den Prüfstand stellen. Das Hochfahren der Computer vor der Arbeit gehört demnach nicht mehr zur Arbeitszeit. Ebenso das Aufräumen der Arbeitsplätze in der Produktion. Ist das korrekt?
Vielen dank für eure Hilfe Leo
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FreelancerHH
Aktives Mitglied
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Hallo Leo,
da das Hochfahren der Computer im direkten Zusammenhang mit der geschuldeten Arbeitsleistung steht, gilt das Hochfahren der Computer in der Regel als Arbeitszeit. Ich weiß nicht, ob sich das arbeitsvertraglich ausschließen lässt. Da müsstest du einen Rechtsanwalt fragen. Allerdings solltet ihr euch gleichzeitig fragen, ob es so viel günstiger wird, wenn die Mitarbeiter die PCs über Nacht einfach durchlaufen lassen. Was sie nämlich zweifellos tun werden.
Grüße FHH
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DATAC RL
Beginner
Beiträge: 2
Punkte: 2
Registrierung: 21.03.2022
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Hallo
da das Hochfahren der Computer im direkten Zusammenhang mit der geschuldeten Arbeitsleistung steht, gilt das Hochfahren der Computer in der Regel als Arbeitszeit. Ich weiß nicht, ob sich das arbeitsvertraglich ausschließen lässt.
Ausschließen lässt es sich nicht aber pauschalisieren. Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit erst nach dem Hochfahren starten lassen und jedem Mitarbeiter pauschal z.B. 10 min pro Arbeitstag Arbeits Vor-/Nachbereitung auf seinem Arbeitszeitkonto gutschreiben. Wenn das aufräumen dann länger gedauert hat der Arbeiter Pech gehabt. Ist der PC schneller hoch gefahren hat er Glück.
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