Kündigungsfrist Probezeit zum Monatsende obwohl eher möglich
Marvin H.
Aktives Mitglied
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Hallo,
nehmen wir an Arbeitnehmer A ist noch in Probezeit und dauerhaft krank. Seine Arbeit war auch vorher nicht befriedigend.
Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen, taggenau. Sprich z.B. heute zum 18.11.
Persönliche Übergabe nicht möglich weil er aufgrund der Krankheit nicht zur Tür kommt.
Kann ich beispielsweise heute die Kündigung im Briefkasten einwerfen mit Kündigungsdatum Ende November? Quasi damit auf Nummer sicher gehen, dass er den Briefkasten innerhalb der nächsten Tage leert oder muss ich die Frist genau so einhalten, dass ich 2 Wochen vorher zum Kündigungszeitpunkt einwerfe?
Sprich ist es möglich die Kündigungsfrist im Grunde zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht auszunutzen oder ist die Kündigung dann unwirksam?
Danke und Gruß
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FreelancerHH
Aktives Mitglied
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Hallo Marvin,
die zwei Wochen sind eine Mindestfrist zum Schutz des Arbeitnehmers. Natürlich kannst du diese Frist auch überschreiten und zum Ende der Probezeit kündigen. Wichtig dabei ist, dass die Kündigung innerhalb der Probezeit eingegangen sein muss. Dann zählt ab dem Tag der Zustellung der zweiwöchige Zeitraum hoch. Ich würde die Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken, dann gilt sie meines Wissens als zugestellt.
Gruß FHH
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Hallo Marvin,
ich muss da kurz einhaken. Um absolut sicher zu gehen, würde ich einen Boten beauftragen, der dir die Übernahme und den Einwurf der Kündigung schriftlich bestätigt. Das kann auch ein Mitarbeiter des Unternehmens sein.
Viel Glück HaWeBe
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