Beschäftigung Student - freiwilliges Praktikum
Biene
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Registrierung: 09.08.2005
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Hallo,
kann mir einer von Euch sagen, wie ein Student der ein freiwilliges Praktikum macht sozialversicherungstechnisch einzuordnen ist und wie in diesem Fall die Mindestlohn-Regelungen greifen?
Ich meine, das es hier eigentlich keinen Unterschied zu einem Werkstudentenvertrag gibt und damit "nur" die RV zu berücksichtigen ist und dem Studenten ist der mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Ist das richtig?
Über Eure Hilfe würde ich mich freuen. Besten Dank im Voraus!
LG, Biene
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