unentgeltliche Arbeit gegen freie Unterkunft

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unentgeltliche Arbeit gegen freie Unterkunft, SV unentgeltliche Arbeitshilfe
Hallo,  eine Mandantin möchte für paar Monate jemanden einstellen, der angeboten hat, im Betrieb vollzeit zu arbeiten, wenn er im gegenzug eine kostenlose Unterkunft und Garage erhält.  Wie verhält es sich mit der Sozialversicherung und Berufsgenossenschat? Muss Sie den Arbeitnehmer anmelden oder der BG bescheid geben, falls es zu einem Berufsunfall kommt?  Muss ein Arbeitsvertrag gemacht werden? Es sollte zu keinen Problemen später kommen.
Hallo Sunny,

das ist ein Witz, oder?  :o  Da hätten wir Steuerhinterziehung wegen der nicht gezahlten Lohnsteuer, und wir hätten Sozialversicherungsbetrug wegen nicht gezahlten SV-Beiträgen. Dafür gibt's saftig Bußgeld. Dann hätten wir Vorenthalten des geschuldeten Arbeitslohns. Straftatbestand, da sprechen wir dann unter Umständen von Knast. Ein Arbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der muss wenigstens mit dem Mindestlohn bezahlt und sozialversichert werden (Krankheit, Rente, Pflege Berufsgenossenschaft etc.). Für befristete Arbeit empfiehlt sich ein kurzfristiger Minijob. Auch dafür ist ein Anstellungsvertrag Pflicht. Anschließend kann man dann einen Mietvertrag für die Firmenwohnung machen.

Gruß
FHH
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