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Gast schreibt: Besteht in folgendem Fall Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten vom Arbeitgeber: Teilnahme an einem vom Arbeitgeber bezahlten Seminar, das in einem Hotel stattfindet, das auf dem Weg vom Wohnort zum Arbeitsplatz liegt. Das heißt, die Fahrt zum Arbeitsplatz ist länger als die Fahrt zum Seminar. Die Fahrt findet mit dem privaten PKW statt. Der Arbeitnehmer hat also niedrigere Kosten als wenn er zum Arbeitsplatz gefahren wäre, wofür er vom Arbeitgeber keine Erstattung erhält. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden bei der Steuererklärung geltend gemacht. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung, auf die man sich beziehen kann, ob in dem beschriebenen Fall Anspruch auf km-Geld besteht? Vielen Dank! |
Dienstfahrten beginnen und enden immer an der ersten Tätigkeitsstätte. Eine Fahrt zum Seminar zählt dazu.
Gruß
HaWeBe