Fahrtkosten: Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen

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Fahrtkosten: Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen
Hallo,

Zitat
Gast schreibt:
Besteht in folgendem Fall Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten vom Arbeitgeber:

Teilnahme an einem vom Arbeitgeber bezahlten Seminar, das in einem Hotel stattfindet, das auf dem Weg vom Wohnort zum Arbeitsplatz liegt.

Das heißt, die Fahrt zum Arbeitsplatz ist länger als die Fahrt zum Seminar. Die Fahrt findet mit dem privaten PKW statt. Der Arbeitnehmer hat also niedrigere Kosten als wenn er zum Arbeitsplatz gefahren wäre, wofür er vom Arbeitgeber keine Erstattung erhält. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden bei der Steuererklärung geltend gemacht.

Gibt es hier eine gesetzliche Regelung, auf die man sich beziehen kann, ob in dem beschriebenen Fall Anspruch auf km-Geld besteht? Vielen Dank!

Dienstfahrten beginnen und enden immer an der ersten Tätigkeitsstätte. Eine Fahrt zum Seminar zählt dazu.

Gruß
HaWeBe
Hallo,

Zitat
Gast schreibt:
Hallo,



habe täglich eine Strecke von 60km zu fahren (einfach), bekomme diese aber nicht vom Arbeitgeber zurück erstattet. Gibt es noch einen anderen Weg, außer das Spritgeld bei der Steuererklärung abzugeben? Das dauert mir nämlich zu lange.  

Diese Frage solltest du einem Steuerberater stellen. In der Regel gilt die Pendlerpauschale. Dass der Arbeitgeber die nicht ersetzt, ist üblich.

Gruß
HaWeBe
das finanzamt bezahlt mir ohne nachweis nur 230 fahrten zur arbeit und mein arbeitgeber bescheinigt mir ebenfalls nur 230 tage . ist es möglich die arbeitstage anders nachzuweisen und wenn nicht kann ich meinen arbeitgeber gerichtlich dazu zwingen mir eine korrekte bescheinigung auszustelen? mir gehen nichnur fahrtkosten für mehr als 30 tage verloren sondern auch verpflegungsmehraufwendungen.
Hallo. Kann ich meine Ausbildungsfahrtkosten von 2011-2013 geltend machen? Kenne mich da nicht aus, ist vielleicht eine lustige Frage weil es so lang her ist :) Dankee
Liebe Leser,

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Vielen Dank
Die Redaktion
Kann ich die Pendlerpauschale geltend machen wenn ich ein Dienstwagen ohne privatnutzung habe ?
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Vielen Dank
Die Redaktion
Hallo,

mein Arbeitgeber zahlt mir Reisekosten in Form von Spritgeld (auch für Privat) und Verpflegungsmehraufwand. Ebenso eine Pauschale monatlich für die private KFZ Nutzung.

Die Vorlage fürs Finanzamt bescheinigt mir das ich 7408km gefahren bin und der AG mir dafür 1110€ an Sprit gezahlt hat.

Wenn ich jetzt aber die KM Pauschale von 0,30ct/km ansetzte komme ich auf eineBetrag von 2220€
Kann ich die Differenz dan steuerlich noch geltend machen?

Vielen Dank
Hallo,

wir kann ich die Pendlerpauschale abrechnen, wenn ich die ersten 30 km mit meinem eigenen PKW fahre und dann mit einem Kollegen die restlichen 50 km fahre - außer Urlaub/Krankheit eigentlich regelmäßig?

Vielen Dank
Hallo,

dem Finanzamt ist das vollkommen egal, wie du die Strecke zurücklegst. Auch in Fahrgemeinschaften können alle Teilnehmer die volle Pendlerpauschale absetzen.

Greetz, der
Tom
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