Krankmeldung: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten

Neues Thema in folgender Kategorie
Krankmeldung: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten
Hallo,

da dein Arbeitgeber eine neue Erstbescheinigung sieht, warst du lohntechnisch für ihn krank, dann zwei Tage gesund und jetzt wieder krank. Die Diagnose steht ja nicht auf dem Zettel für den Arbeitgeber.

Gruß
HaWeBe
Gibt es eine rechtliche ..Grundlage/Gesetz das ich mich persönlich ..beim Arbeitgeber krank melde...Es ist auch meinen Mitarbeitern gesagt worden das ich..persönlich..dem Chef mitteile das ich krank geschrieben bin..???bereitet mir Magenschmerzen.. :evil:
Hallo

Mein Arbeitgeber behauptet das er meine Krankmeldung nicht erhalten hat und will mich deswegen kündigen.
Ich bin mit meinem Freund zusammen zum Briefkasten gefahren mit dem Taxi und habe dort außerhalb der Arbeitszeit die Krankmeldung eingeworfen.Ich bin noch in der Probezeit.
Reicht er als Zeuge vor Gericht aus?
Hallo,
nach einer strittigen Krankmeldung gleich die Kündigung? Gab es da keine Abmahnung vorher? :o  
Ihre Frage kann Ihnen leider nur ein Rechtsanwalt beantworten.
Gesundes Neues Jahr
wvr
Muss der Arbeitgeber den gelben zettel im Original aufhebne, oder reicht eine digitale Kopie für externe Prüfungen?
Hallo Gast,
eigentlich hast du die Frage schon selbst beantwortet. Du musst in der Buchhaltung von allen Dokumenten das Original aufheben. In diesem Fall ist das Original die Version auf Papier.
Gruß
HaWeBe
Darf der Chef obwohl  ich krank geschrieben  bei den Arbeitsstunden  Plan wo er abgeben  wegen  der Abrechnung  Urlaub  einfach  reinschreiben  ? Weil ich bin kh seit 23.7.18 bis 20.8.18 und er hat 14.8/15.8/16 .8 Urlaub  reingeschrieben  obwohl ich da noch kh geschrieben  habe,??
Freue  mich über eine  Antwort
Hallo,

wo kann der Hauptarbeitgeber einsehen, wenn er von mit eine Krankmeldung erhalten hat, ob ich im Minijob/Nebenjob auch eine Krankmeldung abgegeben habe?
Hat er „überhaupt“ die Möglichkeit/Recht dazu, dass nachzusehen bzw. Auskunft zu erhalten?

MvG

Kata
Hallo,

eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung richtet sich nie an einen bestimmten Arbeitgeber. Wenn du arbeitsunfähig bist, dann für alle Jobs. Wenn du trotzdem arbeiten gehst, gibt es Probleme bei Unfall, und du riskierst die Kündigung im Hauptjob. Fragen darf ein Arbeitgeber immer. Er hat kann dich bei begründetem Verdacht beispielsweise auch durch einen Privatdetektiv beschatten lassen. Alles schon vorgekommen und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Gruß
HaWeBe
:wink1: Hallo HaWeBe,

Zitat
HaWeBe schreibt:
gibt es Probleme bei Unfall, und du riskierst die Kündigung im Hauptjob.

Das ist nur bedingt richtig.
Denn nur weil ich arbeitsunfähig bin, heißt es nicht, dass ich nicht arbeiten kann und darf.

Z.B. Ich breche mir mein rechtes Bein und bin daher Arbeitsunfähig als Mechaniker zu Arbeiten, der lange stehen muss oder ein Verkaufsfahrer, der natürlich nicht mehr Autofahren kann. Dann bin ich für die Arbeit nicht fähig diese auszuüben.
Dennoch kann ich meinen Nebenjob nachgehen, wenn ich beim Discounter an der Kasse sitze und kassiere oder Nachhilfe daheim gebe. Da kann mir der Arbeitgeber auch nicht kündigen. Solange ich meine Genesung nicht gefährde oder dadurch verzögere, bin ich nicht automatisch krank für alle Jobs die ich ausübe.

Doch sollte man hierzu am besten den ärztlichen Rat einholen, ob man diese und jene Arbeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausüben darf. Das gibt natürlich einen besseren Rückhalt.

Wenn ich wegen Grippe dgl. krankgeschrieben bin, dann ist es natürlich besser sich ins Bett zulegen und sich auszukurieren und keinen irgendeinen Job und Nebenjob nachzugehen, sondern schnellstmöglich wieder arbeitsfähig werden.

Ich wollte kurzum nur damit sagen, dass es nicht prinzipiell nach einem Schema läuft.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****

News und Fachbeiträge


Vier Trends, die Arbeit nachhaltig verändert haben Vier Trends, die Arbeit nachhaltig verändert haben Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt stark verändert. Innerhalb weniger Wochen mussten Millionen Arbeitnehmer aus dem Homeoffice arbeiten. Das hat ihre Beziehungen zu Kollegen, die Arbeit im Büro und......

Nachfrage nach Finanz-Experten kühlt ab Nachfrage nach Finanz-Experten kühlt ab Die deutsche Wirtschaft bleibt auch im vierten Quartal 2024 angespannt. Das lässt sich branchenübergreifend an einer weiterhin sinkenden Fachkräftenachfrage ablesen. Nachdem die Unternehmen schon im dritten......

E-Mail als Übertragungsweg für Rechnungsdokumente nicht optimal E-Mail als Übertragungsweg für Rechnungsdokumente nicht optimal Die Diskussion um die sichere Übermittlung elektronischer Rechnungsdaten hat durch ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts neue Relevanz erhalten (Az.: 12 U 9/24). Das Urteil......


Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden? Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......

Rechengrößen / Beitragssätze 2024 in der Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2024 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung......

10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......

Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber Das Wichtigste in Kürze Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen. Es gibt keine......

eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch Das Wichtigste in Kürze: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen. Arbeitgeber müssen sich um den ......

Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter*in (w/m/d)
Das Max-Planck-Institut für Physik komplexer Systeme ist ein theoretisch ausgerichtetes Forschungs­institut, in dem über 200 Wissenschaftler*innen aus über 40 Ländern zusammen mit mehr als 1.000 internationalen Gästen im Jahr physikalische Grundlagen­forschung betreiben. Das Institut mit angeglie... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Leitung Finanzen (m/w/d)
Für unseren Kunden, ein globales Fertigungsunternehmen, das mit führenden Unternehmen in der unterschiedlichsten, technischen Märkten zusammenarbeitet, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort zwischen Kirchheim und Stuttgart eine Leitung Finanzen (m/w/d) Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung Mietwohnungen

Betriebskostenabrechnung/ Nebenkostenabrechnung für Vermieter leicht gemacht! Mit diesem Tool lassen sich Betriebskosten kurzerhand erstellen. Durch zahlreiche Verlinkungen wird der Abrechnungsprozess deutlich vereinfacht. Mehr Informationen >>

Renditekalkulation für Eigentumswohnungen 

Unbenannt.png
Mit diesem Excel-Tool erhalten Sie einen optimalen Überblick über Rentabilität und Ertragschancen einer Eigentumswohnung. Es können schnell und einfach Entscheidungen über einen ETW-Kauf getroffen werden. Mehr Informationen >>

Muster-Betriebskostenabrechnung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Betriebskosten-Abrechnungen nach Erhalt durch Ihren Vermieter selbst abstimmen oder als Vermieter selbst erstellen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>