Scheinselbstständigkeit vermeiden: Regeln und Tipps
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Hi, sehr schöner Beitrag. Leider alles ohne Erfolg, bin seit 5/2014 Selbstständiger Kraftfahrer aller FS-Klassen. Mache Werbung und habe etliche Kunden. Bin im Internet mit Referenzen gelistet. Habe mein Eigenes Büro und fahre nur ab und zu für Fremdfirmen, da ich Hauptberuflich Fest- Angestellt bin. Also nach dem Kleinunternehmer §19. Habe über 20000 Euro ausgegeben um alle Führerscheine zu bekommen, auch Omnibus. Firma läuft super, bis gestern, da bekam ich die Info von der Rentenversicherung Bayern. Die gehen an einem Kunden von mir ran um Nachzahlungen zu bekommen. Wegen Scheinselbstständigkeit. Hammer sage ich nur.
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wvr
Aktives Mitglied
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Punkte: 307
Registrierung: 22.10.2012
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Lieber Leser,
vielen Dank für das Lob. Ihre Erfahrungen zeigen deutlich, wie leicht der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit aufkommt. Zu Ihren Ausführungen: Sie haben offensichtlich vieles richtig gemacht. Haben Sie mit Ihrem Auftraggeber einen Dienstvertrag abgeschlossen, wie wir ihn im Artikel beschrieben haben? Bei unseren Recherchen wurden wir immer wieder auf die Bedeutung eines solchen Dienstvertrages hingewiesen.
Viel Erfolg wvr
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Hallo,
ich plane mich im Schornsteinfegerhandwerk selbständig zu machen. Durch den Fall des Monopols habe ich einige Kunden, die von mir bearbeitet werden. Nun habe ich mit einem Bezirksmeister gesprochen, bei dem ich in der Woche von Montag bis Donnerstags als Subunternehmer arbeiten könnte. Freitags würde ich dann meine anderen Kunden bearbeiten. Nun wäre meine Frage ob dies als Vollbeschäftigung bei meinem Arbeitgeber gesehen wird, wenn ich dort immer von Montags-Donnerstags arbeite.
Viele Grüße
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FreelancerHH
Aktives Mitglied
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Hallo, ich würde davon ausgehen, dass du keine Probleme mit Scheinselbstständigkeit bekommst, wenn du noch andere Kunden hast und nachweisen kannst, dass du um neue Kunden wirbst. Eine Garantie gibt es in diesen Zeiten aber nicht. Viele Grüße FHH
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Hallo, ich plane eine Selbstständigkeit als SAP (IT) Berater. Ich bin zurzeit in einer Festanstellung und würde von dem gleichen Unternehmen auch wieder als Freiberufler eingekauft werden. Da es üblich ist das dort immer für 1 Jahr eingekauft wird, würde die Beauftragung auch direkt für das nächste Jahr stattfinden. Ist es möglich nach einer dreijährigen Gründungsphase den Verdacht auf eine Scheinselbstständigkeit durch einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten aufzuheben, bzw. durch andere Auftraggeber zu wiederlegen? Ist eine Prüfung im Vorfeld sinnvoll? Besteht überhaupt die Gefahr erst gar nicht als Freelancer angesehen zu werden?
Vielen Dank
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Hallo, da gilt das, was FHH schon geschrieben hat: Du musst nachweisen, dass du um neue Kunden wirbst. Idealerweise hast du in nächster Zeit auch noch einen oder zwei Kunden mehr als deinen bisherigen Arbeitgeber. Aber auch dann gibt es bei einer Prüfung keine Garantie.
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Hallo, hilft mir als Selbstständiger Kleinunternehmer evtl. ein Mini-Job meine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden?
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