muss oder kann ich noch gelder von ämtern beantragen?
19.09.2016 22:49:28
ich arbeit im wachgewerbe teilzeit bei ca. 140 h, bekomme noch eine kleine unfallrente dazu.
muss oder kann ich noch gelder von ämtern beantragen? |
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20.09.2016 08:33:06
Hallo,
das wird dir ohne exakte Beträge niemand sagen können. wvr |
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08.11.2016 17:29:17
Ich arbeite in Teilzeit Arztpraxis 4Tage Woche 3Tage a5Stunden 1Tag a 8Stunden.=25stunden Woche welche Stunden trage ich ein an meinen Urlaubstagen?
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09.11.2016 08:17:13
Wie ist das geregelt? Hast du feste Tage mit 5 Stunden und mit 8 Stunden? Dann könntest du danach gehen.
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29.11.2016 09:37:07
Hallo, gibt es für Teilzeit Invest Arbeitsvertragsvorlagen? Genehmigt habe ich es bekommen, aber meine Chefs haben keine Zeit für den Vertrag, den soll ich selbst schreiben...
Würde am liebsten von den bekannten großen Firmen die das praktizieren einen Vertrag abändern. |
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30.11.2016 08:44:24
Hallo, verstehe ich dich richtig? Du sollst deinen eigenen Arbeitsvertrag schreiben?
Das praktiziert keine große Firma so. HaWeBe |
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02.01.2017 21:31:24
Ich bin seit 20 Jahren bei der Diakonie. Seit 16 Jahren in Teilzeit, 50 %.
AZ ist auf drei Tage und jedes 2. Wochenende verteilt.(immer Vormittags) Nun ist der neue Chef da und will an meinem "Bestand" rütteln. Schriftlich würde bisher nichts festgelegt. Ich möchte weiterhin so arbeiten (Zeiten) wie bisher. Worauf kann ich mich berufen? Gibt es ein Recht auf Erhaltung der bisherigen Arbeitszeiten? Liebe Grüße und vielen Dank |
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03.01.2017 08:23:16
Hallo,
generell hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht bezüglich der Arbeitszeiten, wenn nicht ein Tarifvertrag oder die Anstellungsverträge etwas anderes bestimmen. Ich würde also mal im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag nachsehen, ob darin Arbeitszeiten festgehalten sind. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten anordnen. Auch Nachtschichten und Sonntagsdienste kann er anordnen. Tom |
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08.01.2017 19:12:04
Hallo,
ich bin Physiotherapeutin und arbeite seit 2,5 Jahren in einer Praxis Teilzeit 15 Stunden, verteilt auf 2 Tage/Woche. Diese wurden anfangs mündlich vereinbart und werden seit dem so praktiziert. Jetzt ist die Chefin der Meinung, dass mir gesetzliche Feiertage, wenn sie auf einen meiner Arbeitstage fallen, nicht zustehen und ich statt dessen Urlaub nehmen oder sie rausarbeiten soll. Sie beruft sich jetzt auf ihr Weisungsrecht als Arbeitgeber bezüglich der Arbeitszeiten. Da ich noch ein kleines Kind zu betreuen habe, bin ich auf die festen Tage angewiesen. In wie fern ist das überhaupt rechtens, was sie da behauptet? Vielen Dank im voraus! |
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09.01.2017 08:32:23
Hallo,
Feiertage sind Feiertage. Allerdings erlaubt der Gesetzgeber Ausnahmen für eine Reihe von Berufsgruppen, die damit auch an Feiertagen zum Dienst verpflichtet werden können. Die Liste findest du in § 10 Arbeitszeitgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__10.html Wenn eure Praxis zu einem Krankenhaus gehört, könnte es sein, dass deine Chefin doch das Recht auf ihrer Seite hat. Sollte das der Fall sein, hast du aber Anspruch auf Feiertagszuschläge und/oder Freizeitausgleich. Ich würde aber auf jeden Fall mal nachfragen. Das Gewerbeaufsichtsamt müsste dafür zuständig sein. Du kannst auch einen Anwalt fragen. Beste Grüße |
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