
Hallo
Gast, Zitat |
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Gast schreibt: Urlaub bis Freitag und soll am Samstag wieder arbeiten ist das rechtlich in Ordnung? |

Wieso nicht? Was würde für dich rechtlich dagegen sprechen?
Es sind zwar wenig Informationen, welche du hier gibst, so dass sich das nicht wirklich beantworten lässt. Doch
wenn der Arbeitsvertrag vorsieht, dass Samstag ein Werktag ist, oder auch der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers sich verpflichtet an Samstagen oder Wochenenden zu arbeiten und dies schriftlich geregelt ist, ist alles rechtens in Ordnung!
Denn:
Ein Arbeitnehmer
muss für alle Arbeitstage, an denen er der Arbeitspflicht unterliegt, Urlaub nehmen.
Der Arbeitgeber
kann den Arbeitnehmer an den Wochenenden vor und/oder nach dem Urlaub zum Arbeitsdienst einteilen, sofern der Arbeitnehmer hierfür keinen Urlaub genehmigt bekommen hat.
Hoffe, dass dies weiterhilft?
VG,
Anni