sind mehrere kurzfristige Beschäftigungen möglich? Es wird z.B. ein AN im Januar und Februar für 8 Wochen beschäftigt und dann nochmal im August und September. Können beide Zeiträume SV-frei sein?
MfG, CP1
01.10.2013 16:18:44
Hallo,
sind mehrere kurzfristige Beschäftigungen möglich? Es wird z.B. ein AN im Januar und Februar für 8 Wochen beschäftigt und dann nochmal im August und September. Können beide Zeiträume SV-frei sein? MfG, CP1 |
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04.10.2013 07:52:20
Hallo CP1,
man darf im Jahr nur maximal 2 Monate kruzfristig beschäftigt sein. Hierbei ist es egal ob es ein Arbeitgeber ist doer verschiedene Arbeitgeber. Bei meheren kurzfristigen Beschäftigungen werden die Zeiträume zusammen addiert. Zeiträume von kurzfristigen Beschäftigungen und geringfügigen Beschäftigungen werden nicht addiert. Gruß Reaper |
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