Abrechnung Dienstwagen auf der Gehaltsabrechnung

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Abrechnung Dienstwagen auf der Gehaltsabrechnung
Hallo zusammen,

ich habe auch mal eine Frage zum Dienstwagen.
Habe zwar schon seit einem Jahr einen, aber bin über eine Sache heute zufällig gestossen und finde einfach keine Lösung.

Meine Firma hat einen Firmenwagen gekauft (nicht geleast).
Den Kaufpreis kenn ich leider nicht.

Ich zahle für den Firmenwagen (KFZ-Nutzung): EUR 489,14 brutto
Desweiteren bezahle ich KFZ-Nutzung pauschal: EUR 162,00 brutto
TOTAL EUR 651,14 brutto

Die EUR 489,14 sind die 1%-Regelung plus Kilometer-Pauschale.
Ich wohne 42 km entfernt von meiner Arbeitsstätte, also vom Bruttolisten(neu)preis 0,03% x 42 km.

Die EUR 162,00 sind mein Nutzungsentgelt, wo mir jetzt erst beim schlau lesen aufgefallen ist, dass es nicht vertraglich vereinbart oder besprochen wurde. Jedoch will ich mich daran jetzt erstmal nicht aufhängen.
Ich frage mich eher wie das nun bei der Abrechnung zum Tragen kommt.

Ich habe gelesen das die die KFZ-Nutzung (EUR 489,14) als geldwerter Vorteil gilt und somit versteuert wird. Die KFZ-Nutzung pauschal (EUR 162,00) müsste davon ja abgezogen werden. Sowie hier auf der Homepage beschrieben:

ZITAT
Buchung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil ist ein fiktiver Betrag, den der Arbeitnehmer nicht ausgezahlt bekommt. Der geldwerte Vorteil wird zunächst wie oben beschrieben berechnet und auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers aufgeschlagen. vom Gesamtbetrag werden Steuern und Sozialversicherungsbeträge abgezogen. Wichtig: Der Nettobetrag muss anschließend wieder vom Nettolohn abgezogen werden. Denn die eigentlichen Kosten entstehen ja beim Unternehmen als Abschreibungen, KFZ-Steuer und -Versicherung sowie in Gestalt weiterer laufender Kosten.
ZITATENDE

Allerdings wird bei mir kein Nettobetrag abgezogen und der geldwerte Vorteil wird auch nicht gemindert.
Mir werden komplett EUR 651,14 von meinem Nettogehalt abgezogen, welches mein Nettogehalt natürlich nach Abgaben von Steuern etc. um EUR 651,14 senkt. Ist das korrekt?

Wie gesagt kann ich dazu leider nichts finden.
Wenn das korrekt ist, dann ist ja alles in Ordnung und ich habe was dazu gelernt, wenn nicht dann habe ich über 12 Monate zu wenig Gehalt bekommen. Wie auch immer ich das zurückkriegen soll....

Besten Dank für Eure Hilfe im Voraus
Bearbeitet: Razul84 - 18.01.2016 17:14:09
Hallo,

ich fasse mal zusammen: Dein Chef zieht dir das Brutto aus der 1-%-Regel vom Nettolohn ab?! Habe ich das richtig verstanden? Das hört sich nach einem guten Deal für deinen Arbeitgeber an: Du bezahlst den Firmenwagen mit allen laufenden Kosten von deinem Netto und zahlst dann noch eine Nutzungspauschale.
Die 1%-Regel funktioniert so:

1. Der Arbeitgeber ermittelt einen FIKTIVEN Betrag (1% vom Bruttolistenneupreis).
2. Der Arbeitgeber addiert diesen FIKTIVEN Betrag zu deinem regulären Bruttolohn.
3. Auf diesen Betrag führt der Arbeitgeber Steuern und SV-Beiträge ab.
4. Der FIKTIVE Betrag NACH STEUERN wird wieder abgezogen.
5. Der Rest ist dein Nettolohn.

Du als Arbeitnehmer solltest nach der Stellung des Dienstwagens nur merken, dass deine Abzüge ein bisschen höher sind als vorher, weil dein Brutto mit dem fiktiven Betrag in eine höhere Steuerklasse rutschen dürfte. Das zu den 489,14.
Die 162 Euro Nutzungspauschale ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Die musst du von deinem Nettolohn bezahlen.

Gruß
HaWeBe
Hallo HaWeBe,

das hast du ganz gut zusammengefasst. :)

Ich kriege die EUR 489,14 (1%-Regelung plus Fahrtweg) brutto von meinem Netto abgezogen sowie auch die EUR 162,00 Nutzungspauschale.
Zu den EUR 162,00 Nutzungspauschale will ich, wie gesagt, nix sagen, das ist schon in Ordnung, aber mir dann total EUR 651,14 abzuziehen ist doch schon heftig, daher fällt mein Netto schon sehr gering aus.

Ich müsste dann also wirklich mal mit unserer Buchhaltung sprechen.....
ist es denn möglich das entgangene Netto wieder zurück zu bekommen?

Danke und Gruß
Guten Tag,

ich habe eine Frage zum geldwerten Vorteil. Wenn ein Firmenwagen den Bruttolistenpreis von 40.000.- € hat und der Arbeitnehmer einen Eigenanteil von 5000.- € übernehmen muss, welcher Betrag wird dann bei der Berechnung des geldwerten Vorteils zugrunde gelegt?
Das müssten dann doch "lediglich" 35.000.- € sein oder täusche ich mich da?

Eine weitere Frage: zusätzlich zum geldwerten Vorteil behält der Arbeitgeber monatlich noch einen Betrag (ca. 150.- €) als UST-Beitrag FA-KFZ ein. Ist das üblich bzw. legitim?

Freue mich auf Antwort
Danke  und Gruß
Hallo Ziza,

dass der Arbeitnehmer einen Eigenanteil zum Preis des Firmenwagens leistet, kommt vor. Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils bleibt aber der Bruttolistenneupreis mit allen Extras.
Zur zweiten Frage: Innerbetrieblich lässt sich alles mögliche vereinbaren. Das ist dann auch legitim. Der rechtliche Rahmen ist allerdings mit der 1%-Regel erledigt.

Gruß
FHH
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