vielleicht könnt Ihr mir helfen. Folgender Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter hat einen Firmen-PKW der mit der 1%-Regel versteuert wird. Der Mitarbeiter hat nun mitten im Monat ein neues Fahrzeug bekommen. Ist der neue Listenpreis nun schon in diesem Monat zu berücksichtigen oder erst im nächsten Monat.
Beispiel: altes Fahrzeug hat 50.000 EUR Listenpreis, neues Fahrzeug hat 60.000 EUR Listenpreis und es ist ein E-Auto => neues Fahrzeug deutlich günstiger beim Lohnsteuerabzug!
Bin für jeden Tipp sehr dankbar!
LG, Biene