
ich habe mal eine Frage, konnte so nicht direkt was in Dr.Google finden.
Unser Mitarbeiter kam auf mich zu, dass er eine Arbeitsbrille braucht. Diese auch nur für die Arbeit gebraucht wird (privat hat er eine andere). d.h. die Brille bleibt immer in der Arbeit. Seine Frage war, inwieweit der Arbeitgeber die Brille zahlen kann oder sich an die Kosten beteiligen kann. Da es sich um eine Zweitbrille handelt hat er vom Optiker auch einen Rabatt bekommen. Die alte Fassung seiner vorherigen Brille hat er auch hergenommen, so dass keine Brillengestell-Kosten auf der Rechnung stehen.
Die Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 130 Euro brutto (knapp 110 netto).
Kann er die Rechnung auf dem Arbeitgeber ausstellen lassen - und in der Rechnung angeben, dass es sich um eine Arbeitsplatz-Schutzbrille handelt?
Oder wie sind die Vorgaben?
Danke für Eure Antworten schon mal im Voraus.
VG,
Anni