Erstattung Parkgebühren Abrechnung

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Erstattung Parkgebühren Abrechnung, Erstattung Parkgebühren Abrechnung
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und hoffe auf interessante Antworten :)
Nun zu meiner Frage:
Wir haben bisher ein paar AN, denen wir die Parkplatzgebühren erstatten. (AN mietet einen Parkplatz in de nähe der Arbeitsstätte, AG erstattet es)
Bisher ist es immer über die LA Fahrgeld abgerechnet wurden und pauschal versteuert wurden. Prinzipiell spricht da nichts dagegen, außer das die Werbungskosten des AN bei der Einkommenssteuererklärung gemindert werden. Dies ist nicht mit dem Arbeitnehmer kommuniziert wurden.
Wahrscheinlich gibt es auch die Möglichkeit für die Parkgebühren eine neue LA anzulegen, die voll steuer- und SV pflichtig ist. Wie habt ihr das gelöst? Wie wird das bei euch angerechnet?

Vielen Dank und LG
Hallo kathy,

wenn die Parkplätze direkt einem bestimmten AN zugewiesen sind (z. B. mit Kennzeichen), dann lässt sich das doch recht einfach über die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro lösen. So machen wir das.

Gruß
HaWeBe
Zitat
HaWeBe schreibt:
Hallo kathy,

wenn die Parkplätze direkt einem bestimmten AN zugewiesen sind (z. B. mit Kennzeichen), dann lässt sich das doch recht einfach über die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro lösen. So machen wir das.

Gruß
HaWeBe

Es übersteigt leider 44 € mtl. Wir sprechen über 120 Euro mtl...
Hallo kathy,

die Lohnsteuer kannst du pauschal berechnen (30 %). Gilt für Sachzuwendungen bis zu einem Geamtwert von 10.000 Euro jährlich (§ 37 EStG). Die Sozialversicherungsbeiträge musst du allerdings normal berechnen.

Beste Grüße
FHH
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