wenn MItarbeiter eines Unternehmens ein Handy gestellt bekommen, das auch privat genutzt werden kann, wie ist dann der Eigenverbrauch zu buchen? Gibt es dafür Pauschalen? Muss überhaupt ein Eigenverbrauch bzw. geldwerter Vorteil gebucht werden? Wenn ja wie?
nach meiner Kenntnis gibt es beim Handy keine Probleme mehr mit dem Eigenverbrauch. Bei Überlassung eines Handys an einen Mitarbeiter entsteht kein geldwerter Vorteil, weder durch die unentgeltliche Überlassung des Gerätes, noch durch private Gespräche bzw. Internetnutzung. Du musst also überhaupt keinen Eigenverbrauch buchen bzw. dem Mitarbeiter keinen geldwerten Vorteil berechnen.
Wichtig ist nur, dass das Handy auch vom Betrieb gestellt wird, also das Handy muss Eigentum des Betriebes sein. Ein guter Artikel zum Thema:
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