ich habe mal eine Frage und bräuchte eure Hilfe.
Meine Arbeitskollegin ist noch bis 2023 in Elternzeit, aber ohne Elterngeldbezug, weil die bezahlte Elternzeit rum ist. Sie hat am 01.08. in Teilzeit in der Elternzeit auf 32 Stunden wieder angefangen. Jetzt hat man aber den Fehler gemacht und hat sie erst den Urlaub von vor der Elternzeit nehmen lassen, da war sie aber in Vollzeit. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass das falsch ist und so nicht hätte gemacht werden dürfen, aber ich bin erst am 01.06. da angefangen und wusste von dem Sachverhalt erst nichts.
Welche Möglichkeiten hat die Mitarbeiterin nun?
Wenn man es genau nimmt, dann hätte sie jetzt für dieses Jahr oder für den Zeitraum vom 01.08. bis 31.12. 10 Tage weniger Urlaubsanspruch.
Meine Chefin hat mich gefragt, ob man den Urlaub nicht auf Teilzeit umrechnen dürfte, sprich, dass man aus 10 Tage Vollzeit Urlaub z.B ca 13 Tage Teilzeit Urlaub machen darf. Ist das erlaubt? Ich weiß es nicht
Ich würde mich über antworten freuen und wünsche eine schöne sonnige Woche.
Gruß Sabine