Wie macht ihr das mit dem Firmenwagen in der Lohnabrechnung?

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Wie macht ihr das mit dem Firmenwagen in der Lohnabrechnung?
Hallo,

wie muss der Firmenwagen richtig in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Habt ihr evtl. ein Muster?

P.S.: Wie der Eigenanteil berechnet wird ist mir klar. Mir geht es nur um die Ausweisung in der Lohnabrechnung!

Gruß, teder
Hallo,

Der geldwerte Vorteil wird wie unten aufgeführt berechnet und dann als zusätrzliche Lohnart als Einkommen in der Geahltsabrechnung aufgeführt, also z.B. 3.000 EUR brutto Gehalt plus 318,40 EUR für Firmenwagen. Damit wird das ganze dann versteuert und SV-Abgaben berechnet.  Damit der Auszahlungsbetrag jedoch nicht zu hoch wird, muss der geldwerte Vorteil für den Firmenwagen wieder als bereits bezahlt abgezogen werden. Das netto verändert sich gegenüber dem Netto-Gehalt vor Firmenwagen-Anrechnung entsprechend.

Zitat
Das Unternehmen aus unserem Beispiel wählt den einfachen Weg: die Pauschale. Aus den Daten ergibt sich dann folgende Rechnung: Listenpreis des Dienstautos:

   Listenpreis des Dienstautos: 19.990 Euro
   Abgerundet auf volle 100 Euro: 19.900 Euro
   1 % des Bruttolistenpreises: 199 Euro
   0,03 % des Listenpreises pro Kilometer: 5,97 Euro
   Für 20 Kilometer: 119,40 Euro
   Der geldwerte Vorteil beträgt: 199 + 119,40 = 318,40 Euro  


Die Lohnbuchhaltung muss also Herrn K.s monatliches Bruttogehalt auf 3.318,40 Euro berechnen. Dieser Betrag dient als Grundlage zur Berechnung der Lohnsteuerabzüge und der Sozialversicherungsbeiträge.

Quelle: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Firmenwagen-Fahrtenbuch/Lohnabrechnung-bei-Dienstwagen-die-1-Regel.html

LG, Biene
Bearbeitet: Biene - 10.10.2013 13:16:30
Ich habe das Problem aktuell auch. Ich dachte, man darf die 1 %-Regel nur anwenden, wenn der Wagen zu über 50 Prozent betrieblich genutzt wird.
Vielen Dank schonmal
Calc
Hallo Calc,
das gilt nur für Selbstständige, nicht für Firmenwagen für die Belegschaft. Vielleicht hilft dieser Artikel weiter: http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Firmenwagen-statt-Lohnerhoehung.html.
Gruß
Handwerker
Bisher habe ich verstanden, dass 1% des Bruttolistenpreises auf das Bruttogehalt aufgeschlagen werden, um den Steueranteil zu berechnen.
Daraus ergibt sich ein Gesamt-Brutto - steuerrechtliche Abzüge = Netto-Verdienst
Warum wird die Kfz-Nutzung dann vom Netto abgezogen und nicht vom Gesamt-Brutto nach Errechnung des Steueranteils für die Kfz-Nutzung?

So werden doch die 1% besteuert und dann nochmal als Ganzes vom Netto abgezogen = Doppel-Belastung
Hallo Petkub,

Zitat
Petkub schreibt:
Bisher habe ich verstanden, dass 1% des Bruttolistenpreises auf das Bruttogehalt aufgeschlagen werden, um den Steueranteil zu berechnen.

Daraus ergibt sich ein Gesamt-Brutto - steuerrechtliche Abzüge = Netto-Verdienst

Genauso wird's gemacht.

Zitat
Warum wird die Kfz-Nutzung dann vom Netto abgezogen und nicht vom Gesamt-Brutto nach Errechnung des Steueranteils für die Kfz-Nutzung?



So werden doch die 1% besteuert und dann nochmal als Ganzes vom Netto abgezogen = Doppel-Belastung

Das zählt dann nicht mehr zur 1%-Regel. Natürlich kann der Arbeitgeber alles Mögliche vereinbaren. Beteiligt er dich aber an den Kosten, dann kannst du die wiederum von der Steuer absetzen.

Gruß
Isso
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