Eine kurzfristige Beschäftigung kann problemlos parallel neben einem 450-Euro Minijob ausgeübt werden, ohne dass diese zusammengerechnet werden.
Auch Arbeitnehmer mit einer Sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (egal, ob in Vollzeit oder in Teilzeit) können auf diese Konstellation zurückgreifen, wenn neben einem 450-Euro Minijob ein zusätzlicher Nebenjob ausgeübt werden soll.
Stimmt das, und was darf ein kurzfristige Verdienen?