Korrekte Datierung einer Kündigung innerhalb der Probezeit mit noch ausstehenden Überstunden
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Hallo, ich habe folgende Frage. Bei meinem demnächst endenden Arbeitsverhältnis muss ich nun noch die Kündigung (innerhalb der festgelegten Probezeit, damit keine Kündigungsfrist von 4 Wochen o.ä. besteht) einreichen. Zum 01.08. endet sozusagen meine "praktische" Beschäftigung, mir müsste aber, wie es zu Beginn meiner Beschäftigung besprochen wurde, noch der Lohn für meine Überstunden fortgezahlt werden. Konkret ist nun also meine Frage, ob ich in eine Zwickmühle treten könnte, wenn ich meine Kündigung nun zum 01.08. datiere, aber ja noch weiterhin bezahlt werden müsste und in diesem Zeitraum auch kein neuen 450 Euro Job aufnehmen könnte.
MfG
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Hallo kimmy,
du musst nicht angestellt bleiben, um deine Überstunden abgerechnet zu bekommen. Bei uns werden Überstunden mit dem letzten Gehalt abgegolten, wenn ein Mitarbeiter geht. Es ist aber nicht unüblich, dass das beispielsweise erst einen Monat später erfolgt.
Gruß HaWeBe
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