Kurzarbeit Minijobber
Marvin H.
Aktives Mitglied
|
Hallo zusammen,
im Zuge der Corona-Krise ist für meinen AG Kurzarbeit unausweichlich.
Bei Kurzarbeit muss (stand jetzt) 1/3 der Belegschaft von einer Reduzierung von mindestens 10% betroffen sein. Im April soll verabschiedet werden, dass 10% der Belegschaft reichen.
Fragen:
1) Gehören geringfügig Beschäftigte zur anrechenbaren Belegschaft obwohl sie kein Recht auf Kurzarbeitergeld haben?
2) Müssen Minijobber der Kurzarbeit zustimmen obwohl sie ohnehin kein Geld bekommen?
3) Wenn sie nicht zustimmen; gibt es dann noch Alternativen zur betriebsbedingten Kündigung?
4) Wenn sie zustimmen, darf man Minijobber trotzdem bezahlen, auch wenn der betreffende Betriebsteil von Amtswegen geschlossen wurde und der Minijobber gar nicht gearbeitet hat?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten
Marvin
|
|
|
|
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
News und Fachbeiträge
Vier Trends, die Arbeit nachhaltig verändert haben
Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt stark verändert. Innerhalb weniger Wochen mussten Millionen Arbeitnehmer aus dem Homeoffice arbeiten. Das hat ihre Beziehungen zu Kollegen, die Arbeit im Büro und......
Nachfrage nach Finanz-Experten kühlt ab
Die deutsche Wirtschaft bleibt auch im vierten Quartal 2024 angespannt. Das lässt sich branchenübergreifend an einer weiterhin sinkenden Fachkräftenachfrage ablesen. Nachdem die Unternehmen schon im dritten......
E-Mail als Übertragungsweg für Rechnungsdokumente nicht optimal
Die Diskussion um die sichere Übermittlung elektronischer Rechnungsdaten hat durch ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts neue Relevanz erhalten (Az.: 12 U 9/24). Das Urteil......