im Zuge der Corona-Krise ist für meinen AG Kurzarbeit unausweichlich.
Bei Kurzarbeit muss (stand jetzt) 1/3 der Belegschaft von einer Reduzierung von mindestens 10% betroffen sein. Im April soll verabschiedet werden, dass 10% der Belegschaft reichen.
Fragen:
1) Gehören geringfügig Beschäftigte zur anrechenbaren Belegschaft obwohl sie kein Recht auf Kurzarbeitergeld haben?
2) Müssen Minijobber der Kurzarbeit zustimmen obwohl sie ohnehin kein Geld bekommen?
3) Wenn sie nicht zustimmen; gibt es dann noch Alternativen zur betriebsbedingten Kündigung?
4) Wenn sie zustimmen, darf man Minijobber trotzdem bezahlen, auch wenn der betreffende Betriebsteil von Amtswegen geschlossen wurde und der Minijobber gar nicht gearbeitet hat?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten
Marvin