Lohnabrechnung Minijobber / kurzfristige Beschäftigte

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Lohnabrechnung Minijobber / kurzfristige Beschäftigte
Hallo,

ich habe ein kleines Gewerbe und beschäftigte immer wieder Studenten als Minijobber oder kurzfristig Beschäftigte. Nun hab ich mir in Exel eine Lohnabrechnung gemacht, als Vorlage hab ich so ein Formular von Zweckform genommen. Allerdings stehen da alle möglichen Angaben drauf. Kann mir jemand von euch sagen, was eine Lohnabrechnung alles enthalten muss. Also Name, Anschrift und Beträge sind klar. Aber sonstige Angaben. In der Vorlage gibt es nämlich nen ganzen Haufen Felder wie Steuer-ID, eTIN, Eintritts- und Austrittsdatum, Pauschalbesteuerung, Individuelle Besteuerung, Kinderlos ja/nein (woher soll ich das wissen), Kinderfreibetrag, Freibetrag monatlich, Freibetrag jahrlich, BGRS (??), Steuertage, Sozialversicherungstage, zusammenhängende Arbeitstage.

Braucht man das alles oder was genau ist da wichtig?

Danke schon mal für eure Hilfe,

Grüße,

Wagner Andre
Hallo Andre,

solche Dinge sollten dir etwas sagen, wenn du die Lohnabrechnung selbst erledigen willst. Die Steuer-ID bekommst du von deinem Arbeitnehmer. Die übrigen Angaben kannst du mit den ELStaM abrufen. Wenn du die für deine Minijobber die Lohnsteuerpauschalierung in Anspruch nimmst, dann musst du die allerdings nicht verwenden.
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/Lohnsteuer-Start-frei-fuer-ELStaM-Freibetraege-2013-beantragen.html
Wie hast du das eigentlich bisher gemacht? Haben deine Minijobber keine Lohnabrechnung bekommen?

Gruß
HaWeBe
Bearbeitet: HaWeBe - 05.05.2017 09:21:41
Hallo,

ja, einiges sagt mir schon was, aber das muss doch nicht alles angegeben werden, oder?
Bis jetzt haben sie keine Lohnabrechnung bekommen. Aber das will ich eben jetzt nachholen.

Die Steuer-ID hab ich von allen Mitarbeitern. Diese ist ja nicht die Steuernummer, sonder eine andere. Dann habe ich noch ein Feld mit eTIN. Was ist das und muss das angegeben werden?

Dann Pauschal- oder Individuelle Besteuerung. Bei den Minijobbern ist das ja pauschal 2%. Bei den kurzfristigen Angestellten hab ich das über einen Lohnsteuerrechner ausgerechnet, dort ist es ja dann die Individuelle Besteuerung, seh ich das richtig?
Bei den Freibeträgen brauch ich ja nichts angeben, ob Kinder ja oder nein, interessiert ja auch nicht, da lieg ich auch richtig?
BGRS scheint der Beitragsgruppenschlüssel zu sein, und die Sozialversicherungsnummer wird noch gefragt.
Ansonsten hab ich noch Steuertage, Sozialversicherungstage und zusammenhängende Arbeitstage. Die Sozialversicherungstage scheinen bei einem vollen Monat immer 30 Tage zu sein, ansonsten Anteilig. Aber wie berechnen sich Steuertage und zusammenhängende Arbeitstage?

Grüße,

Andre Wagner
Hallo Andre,

die eTIN muss auf der Lohnsteuerjahresbescheinigung vermerkt werden und elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dort dient sie der Zuordnung der Lohnsteuerdaten. Jetzt mal im Ernst: Du hast keine Ahnung, wie eine Lohnabrechnung aufgebaut ist und willst das selbst machen?! Mit einer Excel-Tabelle?!  :o
Ich würde dir zu einem von zwei Wegen raten:
1. Du verwendest eine Software, die das für dich übernimmt.
2. Du suchst dir einen Lohnbuchhalter. Frag mal deinen Steuerberater. Viele Kanzleien übernehmen das für ihre Klienten.
Bitte entschuldige die offenen Worte.

Gruß
FHH
Hallo FFH,

die eTIN kann ich nirgendwo finden.
Wie eine Lohnabrechnung exakt aufgebaut ist, weiß ich nicht, allerdings ist mir klar, das dort die Brutto und Nettobezüge und die einzelnen Abgaben aufgeführt sind, um die Lohnberechnung nachvollziehen zu können. Dazu kommen ein paar Nummern und Daten, das dürfte es gewesen sein. Also wenn der Staat Steuern und Sozialabgaben haben will, dann soll er sein Reglement auch so darlegen, damit es der Betroffene bedienen kann. Wozu brauche ich eine Software? Die Software braucht auch alle Nummern des Arbeitnehmers, die kann ich auch per Hand eintragen. Die Berechnung der entsprechenden Beträge hab ich ja schon. Gleiches gilt für einen Lohnbuchhalter. Auch der braucht die entsprechenden Daten und zaubert die nicht irgendwo her.
Und zwecks Excel Liste: ich war während meines Studiums auch sehr oft als 450€ Jobber beschäftigt und habe Lohnabrechnungen erhalten. Das sind Listen mit ein paar Informationen, Nummern und Beträgen. Warum sollte das Excel nicht können.

Ich hänge mal ein Foto meiner Lohnabrechung an (Beta Version), was passt daran nicht?

Grüße,

Andre Wagner
Lohn.JPG (61.64 KB) [ Download ]
Hallo Andre,

fangen wir damit an, dass Excel dir nicht sagt, dass du U1 und U2 abziehen musst. Die eTIN musst du selbst generieren:

Gruß
HaWeBe
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