Minijob Mutterschaft
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Hallo,
Mandant hat als geringfügig Beschäftigte seine Lebensgefährtin bei sich angestellt. Diese hat noch eine SV-pflichtige Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber.
Sie ist schwanger, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht nicht. Wie ist diese nun in der Lohnabrechnung ab Geburt abzurechnen?
Als Mutterschaftsgeld noch 8 Wochen?
Was ist nach den 8 Wochen, kann er Sie im Einvernehmen kündigen, so dass die Geringfügigkeit nicht auf das Elterngeld angerechnet wird?
Beste Grüße Alfi2001
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