ich habe mal wieder eine „Anfängerfrage“.
Bei uns geht es jetzt im Monat November wieder an die Zahlung der Weihnachtsgelder. Wir haben ein paar geringfügig Beschäftigte (vorwiegend Rentner, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und schon ihre Rente beziehen) mit einem Entgelt von 450,00 €. Mit einem Weihnachtsgeld kommen sie über die Jahresgrenze von 5.400,00 EUR, habe im Internet gelesen, dass ich das auch auf die Monate einzeln aufteilen muss, und somit ja auch die monatlichen Grenzen überschritten werden. Bedeutet das jetzt, dass diese MA dann ab November SV-pflichtig werden und es dann auch zukünftig bleiben? Oder bleiben sie es nur, wenn sie auch im nächsten Jahr Weihnachtsgeld erhalten? Oder werden sie sogar rückwirkend ab dem 01.01.2018 als SV-pflichtig eingestuft?
Gilt das dann auch für die geringfügigen Beschäftigten, die noch keine Rentner sind?
Danke für eure Hilfe schonmal vorab.
Grüße aus Magdeburg….