Überstunden per Minijob oder doch lieber per Vj

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Überstunden per Minijob oder doch lieber per Vj, Lohnt sich der Minijob oder lieber Überstunden Brutto über VJ
Hallo zusammen

würde gerne eure Meinungen hören.
Und zwar hab ich die Möglichkeit auf einen Minijob bei dem ich pro Stunde 12,10€ bekommen würde, das entspricht ca 37 Stunden.
Oder ich arbeite einfach in meinem festen Job mehr und Leiste Überstunden. Dort bekomme ich 19,30€  Brutto und ab der 20ten Überstunde noch 25%.
Was würde sich für mich eher lohnen?

Oder anderst gesagt wie viel bleibt mir NETTO bei 37stunden, 19,30€BRUTTO und Zuschlag 25% ab 20te Stunde!?
Bearbeitet: Eddii - 24.03.2018 09:51:53
Hallo,

na bei Überstunden würden ja ca. 20% AN-Anteil SV und Lohnsteuer anfallen, was jedoch von Deinem Gehalt insgesamt abhängt. Bei einem Minijob hast Du wenn der AG die 2% pauschale Lohnsteuer übernimmt keine Abzüge.

Nenn uns mal bitte Dein Gesamtlohn bzw. Gehalt im Monat oder zumindest wieviel Stunden Du gewöhnlich im Monat hast. Dann könnte man die Lohnsteuer entsprechend berechnen.

LG, Buchi
Hallo Buchi

danke für deine Antwort.
Also ich hab ne 36 Stunden Woche.
Bei 19,30€ Stundenlohn  wären das ca. 2950€ Brutto.
Bin ledig und habe keine Kinder.
Jetzt stellt sich mir eben die Frage ob sich ein Minijobs eher lohnt bei dem ich 12,10€ netto die Stunde hab oder eben wie oben beschrieben mit dem Zuschlag ab der 20ten Stunde aber Brutto.
LG
Hallo Eddii,

ok, Dein Netto müsste mit Abzug von Kirchensteuer 1869,74 EUR ohne Überstunden betragen. Mit einer Überstunde sind es 1879,43 (Brutto 2969,30). Das sind also 9,69 netto mehr. Beim Minijob hast Du im Idealfall (Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den AG und keine RV) keine Abzüge. Die 12,10 EUR / Stunde wären also besser. Selbst bei 25% mehr ab der 20. Überstunde würde sich der Minijob eher lohnen. Du musst aber beachten, dass diese Stunden bei Abwahl der Rentenversicherung (RV) auch nicht bei der späteren Berechnung der Rente berücksichtigt werden würden, auch bei anderen Sozialleistungen nicht. Hier würde immer nur das andere voll sozialversicherungspflichtige Gehalt berücksichtigt werden.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob Du beim gleichen Arbeitgeber überhaupt noch einen Minijob zusätzlich machen kannst. Ich würde spontan meinen das geht nur bei einem anderen Arbeitgeber.

Gruß, Buchi
Vielen lieben Dank Buchi!
Ist echt super von dir :klatschen:
Wüsste selber nicht wie ich das ausrechnen sollte.
Und du hast schon recht, rechtlich gesehen ist ein Minijobs beim gleichen Arbeitgeber eigentlich nicht möglich.

Könntest du mir vielleicht noch sagen um wie viel sich mein Brutto Stundenlohn erhöhen müsste, damit sich das relativiert?
Wäre interessant zu wissen. ;)
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