Handwerkerleistungen in Einkommensteuererklärung - Zeitpunkt Zahlung entscheidend?
Biene
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Hallo,
ich habe mal eine Frage, die nicht direkt den Lohn betrifft, aber die Einkommenssteuererklärung:
Wir hatten in 2014 einige Handwerkerrechnungen. Diese wollen wir in der ESt.-Erklärung geltend machen. Bei Rechnungen, die in 2014 komplett bezahlt wurden, sehe ich keine Probleme. Aber was ist, wenn für eine Leistung, mehrere Teilzahlungen in 2014 geleistet wurden, die Schlussrechnung jedoch erst in 2015 bezahlt wurde? Die Leistung wurde vom Handwerker vollständig in 2014 erbracht.
Was ist für die Steuererklärung wichtig - der Zahlungszeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung?
Kann mir das evtl. Jemand erklären? Besten Dank im Voraus!
LG, Biene
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Hallo Biene,
grundsätzlich gilt für Privathaushalte: Eine Zahlung ist in dem Jahr steuerlich absetzbar, in dem sie geleistet wurde. Ich habe zu deinem speziellen Fall aber keine Quellen gefunden. Wichtig ist dabei: In Bar geleistete Zahlungen kannst du nicht absetzen. Außerdem sollte die Rechnung Material- und Arbeitskosten getrennt ausweisen, denn nur letztere sind absetzbar.
Gruß Isso
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Biene
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Hallo Isso,
besten Dank für deine Einschätzung. Muss ich wohl mal versuchen vom Finanzamt eine Antwort zu bekommen.
LG, BIene
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