Ich habe eine arbeitsrechtlichge Frage: Nehmen wir mal an, zwei Mitarbeiter in einem Unternehmen teilen sich eine Stelle (Jobsharing). Dann verlässt einer das Unternehmen. Kann die Geschäftsleitung dann von dem übriggebliebenen Arbeitnehmer verlangen, dass er künftig Vollzeit arbeitet, oder muss es eine halbe Stelle ausschreiben? Im Artikel über Teilzeitarbeit habe ich dazu nichts gefunden:
Vielen Dank
Isso