Ich bin neu hier im Forum und habe eine ziemlich komplexe Frage. Da ich selber mit Lohnbuchhaltung/-Abrechnung so gar nix zu tun hab, macht es die Sache nur unwesentlich leichter...
Das Problem ist folgendes:
Ich befinde mich seit ca. 1,5 Jahren in der Verbraucherinsolvenz. Mein Ex-Arbeitgeber führte die pfändbaren Beträge automatisch ab. Mein Gehalt setzte sich zusammen aus dem Grundgehalt, einer Wechselschichtzulage sowie Zeitzuschlägen. Weiterhin habe ich Überstundenzuzahlungen und -auszahlungen erhalten.
Mein „Urlaubsentgelt“ wurde anhand der Zeitzuschläge und der Überstunden(aus)zahlungen ermittelt (ja, mein AG hat Überstunden beim Urlaub berücksichtigt!) wobei allein die Berechnung nicht korrekt erfolgte. Der AG ging nicht von den letzten 13 Wochen, sondern den letzten drei abgerechneten Monaten aus und hat diese Summe dann durch 13 Wochen x 5 Arbeitstagen geteilt. Das Grundgehalt wurde unverändert weiter gezahlt.
Nun möchte ich den o. g. Gehaltsbestandteil beim Arbeitsgericht einklagen, da hier (teilweise) unpfändbare Bezüge zu pfändbaren gemacht wurden (wer ein eine Grundsatzdiskussion diesbezüglich anzetteln möchte, darf dies gerne tun - aber bitte nicht hier). Das Gericht möchte eine genaue Aufstellung haben, wie sich meine Forderung zusammensetzt und genau das ist mein Problem: außer den Brutto-Netto-Rechner meiner Krankenkasse zu nutzen weiß ich nicht so wirklich, wie ich das berechnen soll. Für die meisten Monate habe ich zwei Abrechnungen, da immer noch eine Rückrechnung für ausgezahlte Überstunden erfolgte.
Hinzu kommt, dass der letzte Abrechnungsmonat ein totales Chaos auf der Abrechnung ist, da ich zur Monatsmitte kündigte und die anteilige Jahressonderzahlung noch dazu kam.
Kann mir evtl. jemand helfen, dieses Chaos zu entwirren oder mir ein paar Tips geben, was ich wie berücksichtigen muss? Bei Fragen nur zu, wenn es der Aufklärung dient
Vielen herzlichen Dank!
Keksdose