Reisekostenabrechnungen - wer kann helfen, bitte?

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Reisekostenabrechnungen - wer kann helfen, bitte?
Moin Ihr Lieben,

ich bin neu hier und suche Hilfestellungen bei den Reisekostenabrechnungen der Mitarbeiter (einer GmbH).

Leider bin ich nicht vom Fach und kämpfe daher mit Schwierigkeiten bei verschiedenen Fragestellungen.

Eine davon: ein Mitarbeiter reicht eine Hotelrechnung ein mit 2  Übernachtungen und 2 Frühstücken, die Firma zahlt nur die Übernachtungskosten.
In der Abrechnung nehme ich deshalb nur den Übernachtungspreis und gebe dem Mitarbeiter den Verpflegungsmehraufwand (Vma).

Für den ersten und letzten Tag: 12 Euro
Für den mittleren ganzen Tag: 24 Euro

und ziehe seine Mahlzeiten davon ab.

Ist das so richtig?

Danke sehr für eine Antwort.
LG Franzi
:wink1:  Hallo Franzi,

die Firma bekommt die Rechnung vom Mitarbeiter über die Übernachtungskosten inkl. Frühstück in Höhe von 119 Euro brutto.
Das Frühstück ist extra mit Betrag ausgewiesen?? Wenn ja, wird dies dann dem Mitarbeiter direkt in Abzug gebracht? Wenn ja, bekommt der Mitarbeiter Übernachtungskosten abzgl. des Frühstücks vom Arbeitgeber ausbezahlt?

Wenn dies so ist, was ich vom obigen Text leider nicht rauslesen kann, dann wird ihm beim Verpflegungsmehraufwand nichts mehr abgezogen, da er sich selbst darum gekümmert hat.

Sollte der komplette Betrag dem Mitarbeiter ausbezahlt werden, das Frühstück auf der Hotelrechnung drauf stehen, dann muss man - lt. Gesetz, das Früstück mit 20% vom Verpflegungsmehraufwand zu kürzen.
Also bei 24,00 Euro dann 4,80 Euro.

Für gestelles Mittags- und Abendessen sind es jeweils 40% des VMA.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

vielen lieben Dank.

Sorry, ich hatte nicht so präzise formuliert. Das Frühstück steht auf der Hotelrechnung.

VG,
Franzi
eine ähnliche Frage:

Das Hotel schreit 79 Euro auf die Rechnung, inkl. Frühstücksbuffet.
Der Mitarbeiter nennt diesen Betrag auf seiner Abrechnung, zieht aber nichts ab.

Muss ich ihn fragen, ob er Frühstück hatte an dem Tag?
Die 12 Euro für den Abreisetag hat er nicht geltend gemacht.

:denk:

Sorry, falls ich nerve. Leider habe ich erst in 2 Wochen ein Seminar für Reisekostenabrechnungen bei der IHK und bis dahin muss ich irgendwie zurechtkommen mit den Abrechnungen. Ich bin euch sehr dankbar für die Hilfestellung.

VG,
Franzi
:wink1:  Hallo Franzi,
Zitat
Franzi schreibt:
Das Frühstück steht auf der Hotelrechnung.

Und wird voll von der Firma an den AN erstattet?

Zitat
Franzi schreibt:
Die 12 Euro für den Abreisetag hat er nicht geltend gemacht.
Dann kann ja auch nichts in Abzug gebracht werden ;)

Zitat
Franzi schreibt:
Ich bin euch sehr dankbar für die Hilfestellung.

Dafür ist das Forum ja da, wenn ich helfen kann - jederzeit gerne  :)

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

nein, die Firma übernimmt nur die Übernachtungskosten.

VG, Franzi
Hallo Franzi,

das ist auch bei uns so üblich. Wenn ihr dem Arbeitnehmer auf Dienstreise das Frühstück im Hotel bezahlt, müsst ihr von der Verpflegungspauschale 20 % für ein Frühstück bzw. den Sachbezugswert abziehen. Das ist hier sehr verständlich erklärt:
https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Uebernachtungskosten-auf-Dienstreisen-im-Inland.html

Gruß
HaWeBe
Hallo HaWeBe,

danke dir sehr.

VG, Franzi
Seiten: 1
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