Stundennachweise Kurzarbeit
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DATAC RL
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Registrierung: 21.03.2022
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Hallo Leute,
vielleicht kann mir jemand Tipps geben. Ich habe letztes Jahr die Lohnabrechnung in einem Buchhaltungsbüro übernommen. Diese waren in einem erbärmlichen Zustand. Das ich bis heute irgendwie gerade Rücken muss.
Ein Thema ist nun die Kurzarbeit. Diese wurden vor meiner Zeit bei einigen Arbeitgebern beantragt und nun kommt die Überprüfung. Das Arbeitsamt fordert nun die Aufzeichnung wann gearbeitet wurde und wann nicht. Auch die Urlaubsplanung wird verlangt. Das alles wurde den Arbeitgebern nie gesagt das dies geführt werden muss. Der Chef (bin dort im Angestellten Verhältnis) meint daß das kein Problem ist ich solle diese also nachträglich schreiben. Ich meine, das ich das rechtlich nicht darf. Habe aber auf die schnelle nichts gefunden. Davon abgesehen möchte ich das auch nicht da ich der Meinung bin das bei einigen Kurzarbeit abgerechnet wurde obwohl sie nicht berechtigt waren.
Wie würdet euch verhalten
Für einen Hilfsreichen Austausch wäre ich dankbar
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Hallo,
da bist du in eine wirklich miese Lage geraten. Die Arbeitsämter haben die Regeln für die Kurzarbeit sehr transparent und leicht zugänglich kommuniziert. Eigentlich erstaunlich, dass sich eure Kunden da nicht selbst einmal informiert haben und bei euch nachgefragt haben. Wenn die Kunden aber jetzt in Haftung genommen werden für etwas, das in eurem Büro verursacht wurde, muss man auch von der Seite mit viel Ärger rechnen. Ich bin kein Anwalt und kann dir aus der Hüfte geschossen auch nicht sagen, wer letztlich dafür haftet. Ich fürchte aber, dass jeder der dabei mitgewirkt hat, Beihilfe geleistet hat. Ich würde dir raten: Geh sofort zu einem Anwalt und lass dich beraten. Wenn du Mitglied in der Gewerkschaft oder in einem Berufsverband bist, bekommst du dort kostenlos Rechtsberatung.
Viel Glück HaWeBe
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