vielleicht kann mir jemand Tipps geben. Ich habe letztes Jahr die Lohnabrechnung in einem Buchhaltungsbüro übernommen. Diese waren in einem erbärmlichen Zustand. Das ich bis heute irgendwie gerade Rücken muss.
Ein Thema ist nun die Kurzarbeit. Diese wurden vor meiner Zeit bei einigen Arbeitgebern beantragt und nun kommt die Überprüfung. Das Arbeitsamt fordert nun die Aufzeichnung wann gearbeitet wurde und wann nicht. Auch die Urlaubsplanung wird verlangt. Das alles wurde den Arbeitgebern nie gesagt das dies geführt werden muss. Der Chef (bin dort im Angestellten Verhältnis) meint daß das kein Problem ist ich solle diese also nachträglich
schreiben. Ich meine, das ich das rechtlich nicht darf. Habe aber auf die schnelle nichts gefunden. Davon abgesehen möchte ich das auch nicht da ich der Meinung bin das bei einigen Kurzarbeit abgerechnet wurde obwohl sie nicht berechtigt waren.
Wie würdet euch verhalten
Für einen Hilfsreichen Austausch wäre ich dankbar