Stundennachweise Kurzarbeit
DATAC RL
Beginner
Beiträge: 2
Punkte: 2
Registrierung: 21.03.2022
|
Hallo Leute,
vielleicht kann mir jemand Tipps geben. Ich habe letztes Jahr die Lohnabrechnung in einem Buchhaltungsbüro übernommen. Diese waren in einem erbärmlichen Zustand. Das ich bis heute irgendwie gerade Rücken muss.
Ein Thema ist nun die Kurzarbeit. Diese wurden vor meiner Zeit bei einigen Arbeitgebern beantragt und nun kommt die Überprüfung. Das Arbeitsamt fordert nun die Aufzeichnung wann gearbeitet wurde und wann nicht. Auch die Urlaubsplanung wird verlangt. Das alles wurde den Arbeitgebern nie gesagt das dies geführt werden muss. Der Chef (bin dort im Angestellten Verhältnis) meint daß das kein Problem ist ich solle diese also nachträglich schreiben. Ich meine, das ich das rechtlich nicht darf. Habe aber auf die schnelle nichts gefunden. Davon abgesehen möchte ich das auch nicht da ich der Meinung bin das bei einigen Kurzarbeit abgerechnet wurde obwohl sie nicht berechtigt waren.
Wie würdet euch verhalten
Für einen Hilfsreichen Austausch wäre ich dankbar
|
|
|
|
Hallo,
da bist du in eine wirklich miese Lage geraten. Die Arbeitsämter haben die Regeln für die Kurzarbeit sehr transparent und leicht zugänglich kommuniziert. Eigentlich erstaunlich, dass sich eure Kunden da nicht selbst einmal informiert haben und bei euch nachgefragt haben. Wenn die Kunden aber jetzt in Haftung genommen werden für etwas, das in eurem Büro verursacht wurde, muss man auch von der Seite mit viel Ärger rechnen. Ich bin kein Anwalt und kann dir aus der Hüfte geschossen auch nicht sagen, wer letztlich dafür haftet. Ich fürchte aber, dass jeder der dabei mitgewirkt hat, Beihilfe geleistet hat. Ich würde dir raten: Geh sofort zu einem Anwalt und lass dich beraten. Wenn du Mitglied in der Gewerkschaft oder in einem Berufsverband bist, bekommst du dort kostenlos Rechtsberatung.
Viel Glück HaWeBe
|
|
|
|
Anzeige

Mit dem RS-Plan erstellen Sie ganz einfach Ihre gesamte Unternehmensplanung, inkl. automatischer Plan-Bilanz und Kapitalflussrechnung. Die Planung kann für insgesamt 5 Jahre erfolgen. Neben detailierter Plan-G+V, Bilanz und Kapitalflussrechnung stehen fertige Berichte mit Kennzahlen und Grafiken zur Analyse des Unternehmens zur Verfügung.
mehr >>
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
News und Fachbeiträge
Vier Trends, die Arbeit nachhaltig verändert haben
Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt stark verändert. Innerhalb weniger Wochen mussten Millionen Arbeitnehmer aus dem Homeoffice arbeiten. Das hat ihre Beziehungen zu Kollegen, die Arbeit im Büro und......
Nachfrage nach Finanz-Experten kühlt ab
Die deutsche Wirtschaft bleibt auch im vierten Quartal 2024 angespannt. Das lässt sich branchenübergreifend an einer weiterhin sinkenden Fachkräftenachfrage ablesen. Nachdem die Unternehmen schon im dritten......
E-Mail als Übertragungsweg für Rechnungsdokumente nicht optimal
Die Diskussion um die sichere Übermittlung elektronischer Rechnungsdaten hat durch ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts neue Relevanz erhalten (Az.: 12 U 9/24). Das Urteil......