folgender Fall: Ein bisher als nicht abhängig beschäftigter Gesellschafter- Geschäftsführer wird nach Verkauf von 51 % der GmbH-Anteile zum abhängig beschäftigten Angestellten. Mit z.B. 5.000 EUR mtl. liegt er unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze und wäre damit pflichtversichert in allen SV-Zweigen. Nehmen wir an dieser Wechsel passiert zum 01.07. eines Jahres. Vorher hat er als GF sagen wir mal 10.000 EUR mtl. verdient.
Würde mit dem Verdienst vor dem Wechsel die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten werden? Oder zählt die Jahresarbeitsentgeltgrenze erst mit Beginn der Pflichtversicherung und wird dann aufs Jahr hochgerechnet?
Und nehmen wir einmal an der GF erhält später noch eine Tantieme - Anspruch aus der Zeit vor dem Wechsel, Auszahlung aber erst in der Zeit der Pflichtversicherung. Würde die Tantieme mit zur Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze herangezogen werden?
Ich hoffe, Ihr könnt mir hier helfen. dazu ist leider nichts Eindeutiges im Internet zu finden.
LG, Biene