Lohnfortzahlung, wenn Kind krank ist?
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teder
Aktives Mitglied
Beiträge: 27
Punkte: 27
Registrierung: 11.03.2010
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Hallo,
hat ein MItarbeiter einen gesetzlichen Anspuch auf Lohnfortzahlung, wenn das Kind erkrankt ist und er deshalb zu Hause bleiben muss? Und wenn ja, sind es auch max. 6 Wochen? Bekommt das Unternehmen ggf. eine Erstattung über U1?
Besten Dank Im Voraus!
teder
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Reaper-RWP
Aktives Mitglied
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Hallo,
meines Wissens nach nein. Er hat von der Krankenkasse 10 Tage für ein Jahr, die von der Kasse übernommen werden. Das Gehalt wird dann vom AN gekürzt. Der AN bekommt dann das Geld von der Krankenkasse.
Viele Grüße Reaper
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Biene
Aktives Mitglied
Beiträge: 295
Punkte: 595
Registrierung: 09.08.2005
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Hi,
ist das Gesetzt? oder ist ds eine freiwillige Leistung einer Krankenkasse? Was macht der privat Versicherte?
LG, Biene
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Hallo,
für die Krankschreibung des Kindes gilt: Jedem Elternteil stehen 10 Tage zu, Alleinerziehende haben 20 Tage. Ein Arzt muss bescheinigen, dass das Kind krank ist, dann zahlt die Krankenkasse den Lohn während dieser Tage. Das gilt aber nur dann, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag diese Regel nicht ausdrücklich ausschließen.
Beste Grüße Isso
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Hallo Leute,
im Großen und Ganzen enspricht der Sachverhalt, wie ihn Isso beschreibt, den Regeln von §45 SGB V. Daraus geht allerdings nur ein Anspruch auf Krankengeld hervor. Dieser Anspruch lässt sich auch nicht ausschließen. §45 Abs. 3 SGB V formuliert auch einen Anspruch auf unentgeltliche Freistellung durch den Arbeitgeber, wenn das Kind krank ist.
Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung ließe sich aus § 616 BGB herleiten. Der sieht die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Fall einer "Vorübergehenden Verhinderung" vor. Darunter können neben der eigenen Hochzeit oder Trauerfällen in der Familie auch Tage fallen, an denen das Kind des Mitarbeiters krank ist. Das gilt meines Wissens als sicher. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall bis zu 5 Tage ohne Einschränkung den Lohn weiter zahlen. Dieser Anspruch lässt sich teilweise ausschließen, beispielsweise für den Fall der Krankheit eines Kindes.
Da der Anspruch auf Krankengeld nach §45 SGB V gesetzlich garantiert ist, müssten eigentlich auch private Krankenversicherer in diesem Fall Krankengeld zahlen.
Gruß Calc
Bearbeitet:
Calc - 17.09.2015 10:00:20
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