Student im Dualen Studium - SV-Beiträge

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Student im Dualen Studium - SV-Beiträge
Hallo Leute,

wie ist ein Student im dualen Studium SV-technisch einzuordnen? Wie ein Werkstudent?

Hat hier Jemand bereits Erfahrungen damit?

LG, Biene
Hallo Biene,

in Sachen Lohnsteuer und SV gibt es grundsätzlich keinen Unterschied. Der Unterschied zwischen einem Dualen Studium und einem Werkstudenten liegt eher darin, dass das Unternehmen sich beim Dualen Studium langfristig verpflichtet, Studieninhalte und Arbeitsinhalte aufeinander abzustimmen und den Studenten bis zum Ende des Studium zu behalten.

Gruß
Isso
Hallo,

ich denke mal gelesen zu haben, dass ein Dual-Student, wie ein Auszubildender SV-rechtlich einzuordnen ist und nicht wie ein Werkstudent. Damit fallen nicht nur RV-Beiträge beim Dual-Studenten an. Bin mir hier aber auch nicht sicher. Vielleicht kann das mal noch Jemand näher erläutern.

Gruß, CP1
Hallo CP1,

das stimmt, wenn es sich um ein ausbildungsbegleitendes duales Studium handelt. Das heißt, wenn ein Auszubildender im Unternehmen parallel ein Studium absolviert. Weil Biene den Werkstudenten erwähnt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass es in der Frage um einen Studenten ging, der parallel im Unternehmen jobbt.

Gruß
Isso
Hallo,

besten Dank für Eure Antworten!

Das heißt also, es kommt darauf an, ob der Dual-Student auch eine Berufsausbildung (IHK) macht oder nur studiert und als Werkstudent auch Studieninhalte im Unternehmen absolviert ohne neben seinem Diplom dann auch einen Berufsabschluss zu bekommen. Wenn es ein Werkstudent ist nur RV und wenn Berufausbildung zusätzlich dann volle SV-Beiträge.

Der Umstand Dualstudium spielt erstmal keine Rolle, nur die Frage ist entscheidend, ob Berufsausbildung ja oder nein?

Ist das so richtig?

LG, Biene
Hallo Biene,

in deinem Fall kann man das so sagen. Lies mal diesen Beitrag hier:
http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Werkstudenten-und-Duales-Studium-Regeln-und-Tipps.html
Da steht im Grunde alles Wichtige drin.

Beste Grüße
Isso
Hallo zusammen,
danke für den Link. Ich verstehe den Beitrag so, als ob es SV-technisch keinen Unterschied macht, um welche Art des Dualen Studiums es sich handelt
( ob praxisintegrierend oder mit IHK Abschluss), sondern alle Dualen Studiengänge SV-pflichtig sind. Habe ich das richtig verstanden ?

Eine Frage hätte ich noch: Ich habe gehört, dass man für das Duale Studium in der Abrechnung als Zwischenpraktikum deklarieren kann, sofern dies in der Studienordnung vorgeschrieben ist und dann ist es nicht sozialversicherungspflichtig. Hier der Link : (Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum mit Arbeitsentgelt)
https://www.iww.de/lgp/archiv/vor-zwischen-und-nachpraktika-sozialversicherungsrechtliche-beurteilungvon-studenten-und-praktikanten-teil-ii-f1374
Ist das möglich?

Danke euch für die Hilfe und viele Grüße
Li
Seiten: 1
Antworten

News und Fachbeiträge


Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen 2026 Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen 2026 Durch das Bundesfinanzministerium wurden im Einver­nehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die für 2026 geltenden und in dem unten downloadbaren BMF-Schreiben aus­gewiesenen Pauschbeträge......

BFH-Urteil: Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei der Abfindung einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer BFH-Urteil: Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei der Abfindung einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster bestätigt, wonach die Abfindung einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer keine verdeckte Gewinnausschüttung......

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2026 Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2026 Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche......


Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden? Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......

Rechengrößen und Beitragssätze 2026 in der Sozialversicherung Das Kabinett hat am 08.10.2025 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen......

10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......

Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber Das Wichtigste in Kürze Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen. Es gibt keine......

eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch Das Wichtigste in Kürze: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen. Arbeitgeber müssen sich um den ......

Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, druckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Stellenanzeigen

Referent Anlagenbuchhaltung/Bilanzierung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 500 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Spezialist Lohn- und Gehaltsbuchhaltung / Payroller (m/w/d) in Teilzeit
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in im Bereich Controlling / Kostenrechnung
Sie haben Interesse an finanzwirtschaftlichen Fragestellungen des ZDF im Allgemeinen sowie an Controllingfunktionen im Besonderen und zeichnen sich durch analytisches und kommunikatives Geschick aus? Sie haben Ihr Hochschulstudium mit Schwerpunkt Finanzen / Controlling erfolgreich abgeschlossen o... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Rechnung (Excel- Vorlage)

Mit diesem Excel-Tool können Sie Rechnungen erstellen. Es kann für jeden Artikel der jeweilige USt.- Satz und ein individueller Rabatt eingegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird automatisch aus den einzelnen Artikelpositionen, USt.- Satz und Rabatt ermittelt. Der Aufbau der Rechnung entspricht den Anforderungen des UStG.
Mehr Informationen >>

Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit - Rückstellungshöhe für Handels- und Steuerbilanz ermitteln

PantherMedia_Dmitriy_Shironosov_240x160.jpg
Mit diesem flexiblen Excel-Tool lassen sich Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit für die Handels- und für die Steuerbilanz ermitteln und dokumentieren. Die Berechnungen entsprechen der aktuellen Rechtsprechung.
Mehr Informationen >>

GoBD: Checkliste Anforderungen der GoBD in Excel 

In dieser Checkliste sind grundlegende Anforderungen der GoBD festgehalten. Bei der Umsetzung müssen zwingend die individuellen Sachverhalte des Betriebes berücksichtigt und die Punkte konkretisiert und detailliert werden. Die Checkliste dient dem Einstieg in das Thema kann beliebig ergänzt und verändert werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Fachbeitrag hier verkaufen?

Schreiben_pm_Elena_Elisseeva.jpg 
Sie haben einen Fachbeitrag, Checkliste oder eine Berichtsvorlage für Buchhalter erstellt und möchten diese(n) zum Kauf anbieten? Über unsere Fachportale bieten wir Ihnen diese Möglichkeit.  Mehr Infos hier >>