ich bin mir bei der Einstufung eines Mitarbeiters unsicher. Er hat bereits einen Midijob, also über 520 EUR Verdienst und einen Minijob. Bei uns soll er auch im Bereich eines Midijobs sein. Geht das? bzw. wie wird er dann sozialversicherungsrechtlich behandelt? Beide Midijobs werden innerhalb der Grenze sein. Der Minijob ist m.E. nicht problematisch, da nur ein Minijob vorhanden ist.
Würde mich über Euren Rat freuen!
LG, Biene